1992: Kirkehistoriske Samlinger
Artikler

Kirke og kongemagt i Sønderjylland 1330-1431

Publiceret 15.12.1992

Citation/Eksport

Thaysen, Kjartan Fester. 1992. “Kirke Og Kongemagt I Sønderjylland 1330-1431”. Kirkehistoriske Samlinger, december, 7-43. https://tidsskrift.dk/kirkehistoriskesamlinger/article/view/160248.

Resumé

Der Artikel ist eine Untersuchung über die Lage der dänischen und
deutschen Mitglieder des Domkapitels in Schleswig und des Kollegiatskapitels
in Hadersleben zwischen 1330 und 1431 im Blick auf die kirchliche
Entwicklung in diesem Gebiet und den Kampf der dänischen Königsmacht
um Schleswig im späten Mittelalter.
H.V.Gregersen behauptet in seiner Dissertation Plattysk i Sønderjylland
(Plattdeutsch in Schleswig, eine Untersuchung über die Geschichte
der Verdeutschung bis 1600) eine langsame Verdeutschung
des Schleswiger Domkapitels zwischen 1331 und 1375, während das
Kollegiatskapitel in Hadersleben dänisch geblieben sein soll.
Demgegenüber ist festzuhalten, daß das Domkapitel den Versuch
des Holsteiner Grafengeschlechts der Schauenburger, die Kontrolle
über das Bistum Schleswig zu gewinnen, zweimal abwies. Das erste
Mal versuchte Graf Gerhardt III 1331 den vom Papst zum Bischof
ernannten Hellembert daran zu hindern, das Bistum zu übernehmen.
Er wollte seinen eigenen Bruder Gieselbert zum Bischof machen.
Dieser Versuch mißlang. 1337 verließ Hellembert das Stift, und es
gelang dem Grafen, Gieselbert als Stellvertreter einzusetzen. Jedoch
konnte Hellembert durch ein gemeinsames Eingreifen von Kollegium
und Papst später den Bischofsstuhl wieder übernehmen. Außerdem
war im Laufe der Zeit die wirtschaftliche Lage des Kollegiatskapitels
so schwierig, daß ein Widerstand gegen das Domkapitel kaum möglich
war. Darüber hinaus mußte sogar das Domkapitel dem Kollegiatskapitel
wirtschaftliche Hilfe leisten, was wiederum Hadersleben immer abhängiger
von Schleswig machte. Dennoch gab es Kanoniker, die sowohl
dem einen wie dem anderen Kapitel gleichzeitig angehörten.
Der Gegensatz zwischen Hadersleben und Schleswig entstand erst
nach 1375, als die dänische Königsmacht gestärkt worden war. Dieser
Gegensatz wurde besonders deutlich als König Erik Rechtsansprüche
auf Schleswig erhob. Auf diese Weise wurde die kirchliche Entwicklung
unmittelbar durch den Kampf der dänischen Königsmacht um
Schleswig bestimmt.
König Eriks Politik war am Anfang darauf gerichtet, den Holsteiner
Adel auf seine Seite zu bringen. Diese Politik erwies sich als erfolgreich.
Nachdem König Erik 1413 einen Rechtsprozess in Nyborg gewonnen
hatte, bei dem die Schauenburger wegen Landesverrats und
Verbrechens an der Krone verurteilt worden waren, entstand auch eine
neue Lage beim Kollegiatskapitel in Hadersleben. Dieses bekam Zuwachs
an Mitgliedern und Macht, zumal auch der Holsteiner Adel ihm
viele Donationen machte.
Zwischen 1413 und 1420 vollzog sich eine Entwicklung in der römischen
Kirche, die durch das Konzil von Konstanz gekennzeichnet ist.
Diese geschichtliche Periode in Europa ist von dem Bemühen geprägt,
die früheren Ordnungen wiederherzustellen, um Sicherheit gegen Zerfall
kirchlicher und weltlicher Ordnungen zu geben.
König Erik geht nun von neuen rechtlichen Voraussetzungen aus
und behauptet im sogenannten Kaiserprozeß, daß seine Vorgänger
kein Recht gehabt hätten, Lehen zu vergeben. Nun sei es seine Pflicht,
dafür zu sorgen, die unrechtmäßig vergebenen Lehen wieder dem
Reich zurückzugeben. In diesem Zusammenhang sind die Ansprüche
der Schauenburger auf Erblehen und territoriale Selbständigkeit als
usurpatorische Tendenzen gegen die Interessen sowohl König Eriks als
auch des Kaisers zu verstehen.
Auch die Kirche versuchte, zu alten Ordnungen zurückzukehren.
Das zeigt sich auch in der Erklärung des dänischen Erzbischofs Peder
Lykke von 1424. Darin heißt es, daß er, der Erzbischof, niemals gesehen
oder gehört habe, daß es früher ein schleswigsches oder jütländisches
Herzogtum gegeben haben soll. Die Tatsache, daß der Bischof
des wichtigen Bistums Roskilde Jens Andersen Lodehat seine Streitigkeiten
mit dem König aussetzte und dessen Kampf um Schleswig vorbehaltlos
unterstützte, zeigt, daß man von kirchlicher Seite aus der
Sache grundsätzliche Bedeutung zumaß. Dies alles macht deutlich,
daß sich die Kirche als statstragender Faktor auf gleicher Ebene mit
der Königsmacht verstanden hat. Hierbei waren die dänische Kirche
und der dänische König in einer Interessengemeinschaft mit dem Kaiser
Sigismund verbunden.