Historisk Tidsskrift, Bind 4. række, 4 (1873 - 1874) 1

Grev Adam Gottlob Moltkes Plan for Frederik den Femtes Regering.

Meddelt al'

G. Hille.

Som Supplement til de af Konferensraad \\ egener i delte lidsskrifts 4de Hække 2det Bind udgivne «Efterladte Mindeskrifter af Grev A. G. Mollke» lurde den i del Følgende mcddelle. al Mollke affattede Plan for Frederik V's Regering ikke være uvelkommen for Tidsskriftets, Læsere. Grev Mollke siger om dette Aktstykke (anf. St. S. 131), at han har brændt sin Concept dertil, eflerat den ved Overstregninger og forskjellige Rettelser var bleven saa godt som ulæselig. Det ser næsten ud. som om han derved paa cnMaade har villet undskylde, al han ikke har oplaget Planen med iblandt sine Mindeskrifter.

Denne «Plan» meddeles nu her efter en gammel Afskrift. der for Tiden findes pc.a Ahrensburg i Holsten og ejes af Ils. Exccll. Grev v. Schimmelmann, som velvillig har givel sit Samtykke til dens Oflentliggjorelse, At Afskriften findes i det grevelige Sehimmelmannske Familiearchiv, kan ikke vække Forundriug. Det lader sig let tænke, at den store danske Finansmand Grev Heinrich Carl v. Schimmelmann har faact den meddelt af Grev A. G. Moltke selv, og den kan saaledes ganske naturlig være gaaet over i det grevelige Sehimmelmannske Familiearchiv.

En Sammenligning imellem selve Planen og del af Wegener
(anf. St. S. 131) som JNr. I meddelte Aktstykke giver Fingerpeg
om det Værd, der kan tillægges Grev Moltkes senere Optegnelser.

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IManon kan tillige bidrage lil al kaste tk't rette Ljs over Grev Moltkes Forhold lil sin kongelige Von, saa at den paa en Maade ogsaa liar Værd som Komplement lil de af Wegener som JNr. V offenlliggjorle Breve fra Kongen.

Til Slutning skal blot bemærkes, at den her benyttede Afskrifl paa Ahrensburg falles Navneunderskrifl og den sædvanlige Slutning, hvorfor man med Foje kan formode, al den er taget efter Concepten og ikke efter en Renskrift.

Unmassgebliche Gedanken und Plan, nach welchen ich allerunterthänigst wünsche, dass Ew. K. M. Dero Reiche und Lander regieren und Dero Unterthanen zeitliches und ewiges Wohl zu befördern bestandig angewandt sein mögen.

-Cis haben Ew. K. M. so ofters und so wiedcrholt iiber den Zustand Dero Lander, iiber die Mittel zur lioforderung ihrer Gliiekseligkeit und iiber die Enveiterun;^ der Grenzen dersolben mil inir zu reden die Gnadc gehabt, dass ich mich verpfliehtel halte dasjenige schriftlich abzufassen und anzuzeigen, was ich iiber diese Vorwiirfe miindlich zu iiuszern in ir die allerunterlhånigsto Freiheit genommen håbe.

Kein Kunig und Landesherr kann erwarten, dass seine IVmiihungen, welche derselbe um sein Volk glilcklich zu maclien anwendet, einen begliickten Fortgang gewinnen und dessen Wohlstand belordern werden: es sei denn dass das Betrågen des einen und des anderen auf Tugend und Gottesfurcht gegrtlndet ist, und dass diese so wichtige Grundsiltze oiner Ifegierung von keineni aus den Augeii gesetzet und deren Ausiibungen weder kaltsinnig noch als wenig nothwemlig betrachtet werden.

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Wie sohr wunsche ich, dass Ew. K. M. hierin selbst ein Beispiel guter Nachfblge fiir Dero Volk sein und solches sowohl durch Dero eigene Handlungen als auch durch Ertheilung guter Verordnungen dazu ermuntern und ihm behulflich sein mogen. ;Der Allerhochste gebe, dass Ew. K. M. allcrzeit em weiser Salomon und ein from mer Josias sein mogen; und sollte es geschehen, welches doch der Herr gnadiglich verhiiten wo'.le, dass Ew. K. M. von dieser oder jeder Leidenschaft hingerissen wider Gott slindigen soliten, so lasse er dieselben mit David wieder umkehren und Busze thun. Er gebe, dass Dero Augen jederzeit auf die Frommen im Lande gerichtet sein. und dass dieselben niemals dulden, dass offentliche Silnden in selbigen im Schwange gehen, sondern dass Gercchtigkeit und Frommigkeit darinnen wohnen und sich begegnen mogen, so wird Gnadc und Barmherzigkeit Ew. K. M. und dero Volkc in diesem und jenem Leben folgen.

Wcnn Ew. K. M. dlesen so wichtigen Punkt zur Kichtsehnur Dero Regierung legen, so wiirden nach meinem wenigen Ermcssen folgendc Maassregeln, um Dero Unterthanen gliicklich zu sehen, walirzunehmcn sein.

Es ist fast nicht moglich, dass ein Staat in einen bliihendenZustandgebraclit und sein Ansehen bei anderen Måchtcn bewirckt werden konne, ohne dass die Kegierung dergestalt weislich gefiihret wird, dass dadurch der innerlicheWohlstandverbessert, dessen Kriifte vermehrt und dasjenige, wolches nach den Eegeln der Staatsklugheit in Hinsicht ånderor Miichte zu beobachten ist, bestimmet werde. Es ist ferner nothig, dass ein Landesherr so viel moglich mit eigenen Augen sehe, selbst von allem Nachricht und Kenntniss einziehe, auch selbst beurtheile und festsetze, was zu seiner Lander Wohl vorgenommen verordnet und

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ins Werk gesetzt werden muss. Und da os nicht moglich ist, dass ein Kegent sich mit der Ausiuhrung aller kleinen Geschåfte seiner Regierung befassen kann, und desfalls in eineui jeden Koniglichén Staate ein Conseil und besondere Collegien errichtet sind, welche selbige beobachten und davondemLandesherrn Bericht abstatten, so wiire essehr zu wiinschen, dass Evv. K. M. in Dero Conseil solche Personenaufnehmenrnochten, welche durch ihre Klugheit, Geschicklichkeit, Redlichkeit und Erfahrung Dero Zutrauens wiirdig wåren, und dass zur Besetzung der Coliegien und insonderheit der wichtigsten unter selbigen solche Personen erwåhlt wlirden, die gleiche Eigenschaften besåszen und bereits einige Kenntniss in denen Geschåften, zu welchen sie gebraucht werden sollten, erlangt hatten. Sehr vortheilhaft wiirde es sein, wenn dazu immer Personen hiesigen Liindern ausgesucht wiirden. Ein Fremder, er mag so klug sein wie er will in demjenigen was andern Låndern ersprieszlichseinkann, muss dennoch erst lernen, was den hiesigen zum Schaden oder Vortheil gereichen konne. Sollte es geschehen, dass Ew. K. M. einen Ausliinder erwåhlten, der von seinein Verstande und von seinen Einsichten zu sehr eingeuommen glaubte, was anderswo gut sein konnte, miissc auch hier ohne Unterschied eingefiihrt werden, so wiirde nichts als Verwirrung entstehen, und dieselben hatten den Verdruss, ja ich unterwinde mich zu sagen, den Schaden, dass anstatt gutes nichts als nachtheiliges eingefiihrt wiire, dass die Leute im Lande rnissvergnugt wiirden und dass hiernåchst eine Abånderung in den gemachten Veranstaltungenvorgenommenwerden miiszte. «Es kann bloss eine reife Ueberlegung der vorzunehmenden und eine standhafte Folge der genommenen MaassregelneinemLande

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regelneinemLandevortheilhaft sein und selbigesgliicklichmachen.»

Wenn Ew. K. M. solche Personen, wie ich gewiss hofte und oben erwiihnt håbe, in Dero Staaten finden und zn Mitglieder im Conseil und zu Chefs der Collegien ernannt haben, so bitte ich so sehnlich als allerunterthanigst, dass Ew. K. M. selbigen Dero Zutrauens in ihrem Fach wiirdigen und sie wieder alle Anlåufe ihrer Beneider und Feinde sehutzen moge. Es ist unmoglich, dass ein soleher Mann sonst in Dero Diensten etwas niitzliches ausrichten konne. Er wird in allen seinen Handlungen zaghaft und verfållt ofters dahin, dass er mehr auf seine Erhaltung als auf das wahre Wohl des Staates denkt und arbeitet. Er kann und darf nichts in Vorschlag bringen, weil er befurchtet, dass seine Vorschlåge nicht befolgt, und wenn sie auch gleich im Anfang Beifall finden, dennoch nicht unterstiitzt und nach seinem Plan ausgeflihrt werden.

Solten Ew. K. M. gegen jemand, dem dieselben ein wichtiges Amt anvertraut haben, einen gegrundeten Verdachtwegen seiner Redlichkeit und seiner Treue haben, so thun Ew. K. M. wohl, ihn sofort aus Dero Dienste zu entlassen.Ein soleher Diener ist Dero Gnade unwiirdig. Ich bitte aber allerunterthanigst, Ew. K. M. wollen zuvor wohl untersuchen, inwiefern er schuldig befunden wird. Sollte es aber sein, dass dieser oder jener Denenselben anderweilig missfiele, so wåre es wohl am besten, ihn in Gnaden seines Posten zu entledigen und ihm nach Beschaffenheit der Umstandeeine andere Beclienung zu geben, in welcher das Missfallen nicht so iible Folgen haben konnte, als ihn ohne Dero Zutrauen in einem wichtigen Amte beizubehalten. Das Zutrauen Ew. K. M. ist, ich muss es in aller Unterthanigkeitwiederholen, ån so wesentliches Stiick in gewissen

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Aemtern, dass keiner sonst mit dem allerbesten Willen etwas
gutes schaffen und stiften konne.

Dahingegen ersuche^ich aufs angelegenste, einem Manne Dero Zutrauen nicht sogleich zu entziehen, oder ihn sogar seines Amtes zu entsetzen, wenn er in diesem oder jenem aus menschlicher Schwachheit geirrt hat, und wenn dasjenige, welches er vorgeschlagen, nicht so ausgefallen isl als man solches verhoffet und zu vermuthen Ursache gehabt. Wir irren alle mannigfaltig, und die beste Absicht kann durch unerwartete Zufålle und durch iible Ausfiihrung vereitelt

Sollte es Ew. K. M. gefållig sein, hierunter meinem allerunterthånigsten Eathe zu folgen, so darf ich fest versichern und hoffen, dass Ew. K. M. wohl gedient, Dero Lander unter gottlichen Segen in Aufnahme gebracht und deren Zustand von Zeit zu Zeit verbessert werden wird. Es wird alsdann ein jedes Collegium sich bemiihen, in seinem Fach Mittel zu ersinnen und in Vorschlag zu bringen, wodurch dieser Endzweck erreicht werden kann.

Damit Ew. K. M. von dem Nutzen dieser Vorschlage desto mehr versichert sein mogen, so nehme ich mir die allerunterthånigste Freiheit anzurathen, dass Ew. K. J\l. selbige, ehe Dieselben solche genehmigen, vorher durch Dero bestelltes Conseil untersuchen und aufs genauste priifen lassen. Denn da die Verrichtungen des Conseils vorzuglich darin bestehen, alle und jede Angelegenheit, sie moge das Land selbst oder auch fremde Mach te angehpn. aufs sorgfiiltigstezu erwågen, ob solche zur Beforderung des allgemeinenBesten dienen und ausgefiihrt werden konnen, so ist es so nothwendig als niitzlich, dass alle Vorschlage zu dessen Kenntniss gelangen. Hiebei darf ich nicht unangezeigtlassen, wie es leider ein Theil Menschen unter uns

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giebt, die, wenn sie auch sonst gut denken und sich befleiszigenntitzliche Dinge zu leisten, dennoch in dem Irrthumstehen und glauben, dass, wenn sie nur die Aufnabme der ihnen anvertrauten Angelegenheit vor Augen haben, sie alsdann nicht verpflichtet sind, auf das Allgemeine zuruckzusehenund zu beurtheilen, wie weit ihre Vorschlåge mit demselben iibereinstimmen und bestehen konnen oder nicht.

Ein Kriegsheld oder Chef des Kriegs-Etats zu Wasser oder zu Lande denkt ofters nur daran, wie die Armee in Aufnahme gebracht und vermehrt oder die Flotte zahlreicher gemacht werden konne. Ein gleiches kann bei Ausbreitung des Commerzwesens, der Manufacturen und anderer an sich niitzlichen Einrichtungen vorfallen, wenn nicht durch Månner, die das ganze aufs genaueste kennen und vor Augen haben, alles nach den Kraften und Umstånden des Landes vorher untersucht und gepriift worden.

Ew. K. M. sind von allem alsdann um so viel genauer unterrichtet und kormen so viel sicherer dasjenige annehmen, auswåhlen oder gar verwerfen, welches von diesem oder jenen Theile in Vorsohlag gebracht und angeriihmt wird. Dero Souverånitåt, Dieselben erlauben mir diese Anmerkung, wird dadurch nicht um ein Haar verletzt oder derselben zu nahe getreten werden. Denn Ew. K. M. bleiben, obgleich die Angelegenheiten dirch Dero Conseil Hånde gehen, dennoch allezeit Herr und Meister, zu wollen oder zu lassen, was Denenselben wohlgefållt.

Darneben nehme ich mir die Freiheit den Wunsch zu åuszern, dass . Ew. K. M. keine Vorstellung, von welchem Collegio oder von wem es auch sein moge, Gehor geben wollen, die auf eine gånzliche Verånderung in dieser oder jener Einrichtung abziolet. Es erfordert die Nothwendigkeit, dass alle vorhandene istets verbessert und von dem fchlerhaftcn,welches

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haftcn,welchessich nach und nach eingeschlichen, gereinigt werden, allein das Gantze iiber den Haufen zu werfen und ganz neu einfuhren zu wollen, gelingt selten oder gar nieht. Ich bin der Meinung, dass man die gegenwårtigen Einrichtungenviel leichter von den Mångeln såubern, als die neu einzufiihrenden davon gånzlich befreien konne. Man kennt die jotzigen und weiss, worin dieselben bestehen, man kann aber nicht hoffen, dass neue vollkommener sind; sie werden ebenfalls in der Lange der Zeit vielen Fehlern unterworfen sein, welcbe man erst durch die Erfahrung kennen lernt und vielleicht dann nicht so leicht wie jene zu Leben vermogendsein wird. Das scharfsichtigste Auge und der aufgeklårtesteVerstand sind nicht im Stande alle den menschlichenVeranstaltungen anklebende Unvollkommenheiten vorher einzusehen, selbigen vorzubeugen und so gånzlich zu entfernen. Ueberhaupt ist einem Staate nichts schådlicher als bestandige Verånderungen, diese hinderen den Anwachs und die Zunahme aller Dinge. Denn wenn dasjenige, was heute gemacht, morgen wieder abgeåndert wird, so kann keine Sache, wie sie auch Namen haben mag, einen guten Fortgang haben.

Wenn Ew. K. M. im Fortgang Dero Eegierung befinden, dass die jetz vorhandenen Collegien gut angeordnet, dass nur hie und dar einige Missbråuche abzuschaffen und dass die Collegien mit den geschicktesten und redlichsten Mannern besetzt sind, so neiime ich mir die allerunterthånigste Freiheit anzurathen, dass alle Sachen an die Collegien, wohin sie eigentlich gehoren und deren Aufmerksamkeit und Betrieb sie besonders empfohlen sind, zu nåherer Erwågung iibergeben werden.

Ich unterwinde mich nunmehro iiber ein jedes Collegium
insbesondere meine Gedanken folgendermaszen zu åuszern.

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Es ist eine der vorziiglichsten Pflichten eines Regenten dahin zu sehen, dass Recht und Gerechtigkeit im Lande gehandhabet und da:;s die gewissenhaffteste Pflege der Gesetze und Verordnurigen in Hinsicht aller Unterthanen des Landes beobachtet werde. Da diese unpartheiische Pflege hauptsåchlich dem hochsten Gericht auferlegt und anvertraut ist, so verdient dasselbe auch Ew. K. M. besondere Aufmerksamkeit. Es wLre zu wiinschen, das den Assessoribus in diesem Gerichte Besoldung beigelegt werden konnte, wozu die erforderliche Summe gar wohl, wenn es Ew. K. M. gefållig sein mdchte, von Dero Particulair-Casse ausbezahlt werden konnte, bis dazu eine anderweitige Verfiigung zu machen wåre. Es mussen wohl in derWahl derselben insbesondern auf Geschicklichkeit und Redlichkeit gesehen werden. In diesem Gerichte sowohl als in den tibrigen des Landes konnte annooh eine bessere Verfassung eingefiihrt werden. Ein gleichesj wiirde auch in Ansehung der Polizei in Copenhagen und in den anderen Stådten stattfinden, und so nothig als niitzlicli sein.

Die Einrichtung in den Kanzleien ist nach meiner Meinung gut, Keinem kann so leicht zu nahe geschehen und das Recht verneinet werden. Alle Sachen gehen zur Erklårung der Beamten und Justizbedienten, werden noch zuletzt von dem Generalprocureur nachgesehen und dessen Bedenken dariiber eingeholt Es scheint, dass die Sachen in der dånischen Kanzellei im Gantzen etwas langsam, in der deutschen Kanzellei aber geschwinder und besser betrieben

Die Konigliche Rentekammer wiirde hauptsåchlich zu besorgen haben, wie Ew. K. M. Revenuen am besten vermehrtwerden konnten, ohne neue Auflagen auf das Land und auf das nothwe tidige, wohl aber auf das iiberfliissige

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und entbehrliche zu legen. So sehr ich wiinsche, dass erstere nicht ohne die allergroste Noth geschehen mogen, so wenig bedenklich finde ich ein solches in Ansehung der letzteren in Vorschlag zu bringen. Ein Landesherr, der einen Staat beberrscht, in welchem der Reichthum seiner Unterthanen nicht gross und das Geld rar ist, thut meinem Ermessen nach wohl, alle die Wege beschwerlich und kostbarzu machen, wodurch Geldavs dem Lande gezogen wird. Wenn grosze Zolle auf unnothwendige Dinge gelegt werden, so bedenken sich doch einige solche kommen zu lassen oder davon Gebrauch zu machen. Mithin wird dadurchdas Geld im Lande gespart, und so werden die landesherrscbaftlichenRevenuen durch diejenigen Personen, welche demungeachtet daran Geschmack finden, zugleich vermehrt. Es ist darauf zu sehen, dass die Einnahmen mit den Ausgaben balanciren, und wenn es durch auszerordentliche Zufalle geschieht, dass diese in einem oder in mehreren Jahren die Einnahmen iibersteigen und Anleihen gemacht werden mussen, so werden alsdann alle unnothige Ausgaben so einzuschrånken sein, dass die gemachten Schulden von den ordinairen Einkunften abgetragen werden konnen. Nach meinem Ermessen ist es dem Lande nicht zutråglich und vortheilhaft, wenn selbiges ohne in der grossten Noth mit auswårtigen Schulden beschwert wird. Ein solches aber ist am wenigsten rathsam, wenn die Banco-Zettel gegen baar Geld ein ansehnliches im Cours verlieren. Das Land wiirde, um die Zinsen von den auswårtigen Schulden zu bezahlen, alljåhrlich vielos einbtiszen, und dessen baares Gelt von Zeit zu Zeit sehr vermindert werden.

Ist es moglich, so wåre es sehr gnådig, wenn Ew. K.
M. dem armen Landmann in dieser fur ihn wegen des

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"Viehsterbens so ungliicklichen Zeit einige Erleichterungen
in seinen ordinairen Schatzungen angedeihen lassen konnten.

Es ist ferner nothig, dass alle Cammer-Rechnungen jedes Jahr richtig abgeschlossen, revidirt und von Ew. K. M. quitiirt werden. Dieses hat in der gantzen Wirthschaft der Koniglichen Einkiinfte wie auch iui Priwatwesen gar vielen Einfluss. Ein guter Finanzier wird von selbst die Nothwendigkeit und den Nutzen davon einsehen.

Was die zwei Kriegs-Departements zu Wasser und zu Lande betrifft, so glaube ich, das darin bessere Anordnungenzu machen sind und gemacht werden mussen. Das åuszerliche Ansehen von beiden scheint gut zu sein, da nicht nur eine gute Anzahl Kriegschiffe sondern auch eine ziemlich zahlreiche Armee vorhanden ist. Die Armee ist gut montirt, und ich hoffe, dass sie auch wohl disciplinirt sein wird. Ich befiirchte aber bei flem allen, dass zu den Schiffen sich nicht alles in den Magazinen befindet, was zu deren Ausriistung gehoret, und venigstens nicht alle derjenige Vorrath, welcher nothwendig erfordert wird. Bei dem Land-Etat besorge ich gleiches. Die Truppen sind wohl wirklich da, die Zeughåuser aber werden kaum mit allen erforderlichen Nothwendigkeiten versehen sein, um die Truppen nothigenfalls marschiren lassen zu konnen. Die Fest ungen scheinen nir sehr verfallen zu sein. Da es nun zur Sicherheit des Landes nothwendig ist, das besagte beide Etats in allen Fallen in solche Verfassung gesetzt werden, dass man selbige nacb erheischenden Umstånden gebrauchen konne, und man nicht erst, wenn der Krieg gleichsam vor der Thiire ist, das Erforderliche anschaffen muss, so rathe ich allerunterthånigst, dass Ew. K. M. sich von beiden Etats einen genauen Aufsatz iiber alles dasjenige geben lassen, welches sowohl zur Ausriistung einer Flotte von 24 Kriegsschiffengehort,

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schiffengehort,was davon in den Magazinen vorhanden ist und was davon annoch angeschafft werden in tisse, als auch zur einer Armee von 30,000 Mann erforderlich ist, wovon die eine Hålfte hier im Lande und die andere Hålfte in Norwegen mit allen nothwendigen Requisiten versehen sein sollte. Man konnte hinzufugen, dass Ew. K. M. zugleich von dem Zustande der Festungen unterrichtet sein wollten. Ew. K. M. wtirden dadurch erfahren, in welchen Umstånden sich alles befindet, und dieselben konnten alsdann jåhrlich eine gewisse Summe fur jeden Etat aussetzen, wodurch in Friedens-Zeiten, und wenn keine ungluckliche Zufålle ein-» treffen, das mangelnde herbeigeschafft werden konnte.

Was das Oeconomie- und Commerz-Collegium angeht, so wtirde es sehr gut sein, dass dieses Collegium sich die Ausbreitung des Handels und die Verbesserung der Landwirthschaft moge kiinffighin besser, als bisher geschehen, empfohlen sein lassen. In dem Coinmerz ist gewiss noch vieles gutes auszurichten. Insonderheit glaube ich, dass der Amerikanische Handel und der Handel in der Mittellåndischen See zu einer Zeit, wenn Frankreich und England im Kriege begriffen wåren, mit groszem Vortheil getrieben werden konne. Und wenn man darauf bedacht wåre, Frieden mit allen Seeråubern in der Mittellåndischen See zu schlieszen, so wtirde man von dem Frachthandel in diesem Meere einen ansehnlichen Gewinn ziehen und viele Schiffe in der Fahrt halten, wodurch zugleich gute Matrosen zu Ew. K. M. Flotte gebildet werden konnten.

Der Ackerbau scheint mir in hiesigen Låndern noch sehr versåumt zu sein. Ich halte mich versichert, dass wenn der hiesige Boden so bearbeitet wtirde, wie es in anderen Låndern insbesondere aber in Holstein gebråuchlich ist, das Land doppelt so viel tragen wtirde, als es bisher

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hervorgebracht hat. Der Grund oder Boden ist vortrefflich und giebt keinen anderen Låndern etwas nach. Es komrnt nur darauf an, dass die Erde recht behandelt und gehorig unter Pflug gebracht wird. Es wiirde wohl nicht undienlich sein, wenn hiezu eine besondere Commission ernannt und derselben eigentlich aufgegeben wiirde, dahin zu sehen, dass nicht allein das Land, welches im Gebrauche ist, besser bearbeitet, sondern auch, dass die gleichsam in der Wildnisshier liegende so genannte Overdrifte angebaut und urbar gemacht wurden.

Dem Magistrate in Copenhagen konnten Ew. K. M. anbefehlen, mit Vorschlågen einzukommen, wodurch immerwåhrendeMagazine errichtet werden konnten. Es ist eine grosse Schande, Ew. K. M. verzeihen mir diesen Ausdruck, dass man an einem so groszen Orte und in einer KoniglichenKesidenzstadt nicht grdszere Sorge tragt, einen Vorrathvon nothwendigen Lebensmitteln zu haben, damit man der Armuth nothigenialls zu Hiilfe kommen konne, und man sich nicht desfalls zum ofteren gezwungen sehe um Theurung zu vermeiden, zu erlauben, dass fremdes Korn eingefiihrt werden moge, als welches dem Lande in Betracht,dass dessen baares Geldavs selbigem geht, woran kein Ueberfluss ohnehin vorhanden, hochst nachteilig ist. Mochte es Ew. K. M. gefallen, zur Errichtung der Magazine hunderttausend Thaier einmal fur alle an die Stadt Copenhagenzu schenken uni dem Magistrat aufzulegen, bestandigeinen guten Vorrath an Korn zu haben. Das Geld wåre riihmlich und niitzlich angewandt, und, wenn Ew. K. M. es erlauben, so darf ich mich anheischig machen, diese Summe in wenigen Jahren von Dero Particulair-Kasse auszuzanlenund unter Dero hochsten Genehmigung und Hiilfe dennoch alle derselben aufeiiegte Ausgaben bestreiten zu

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konnen. Ich håbe Ursache zu glauben, dass es Ew. K. M. viel angenehiner sein wird, diese Einnahmen, welche zu Dero eigenen hochstgefålligen Ausgaben bestimmt sind, eher zur Unterstiitzung der Armen und zum allgemeinen Besten anzuwenden, als solche dem Unnothigen aufzuopfern. Ew. K. M. edle und gute Denkungsart und Dero våterliche Gesinnungen fiir Dero Unterthanen versichern mich hievon aufs vollkommenste.

Ich erdreiste mich ferner anzufiihren, was Ew. K. M. in Hinsicht der Staatsklugheit mit den fremden Måchten wahrzunehmen haben konnten, und ich werde meine unvorgreifliche JMeinung fiber eine jede fremde Macht besonders zu erkennen zu geben mir die allerunterthånigste Freiheit nehmen.

Mein so sehnlicher als allerunterthånigster Wunsch geht dahin, dass Ew. K. M. mit allen Måchten insonderheit aber mit Dero Nachbaren in Friede und in gutem Verståndnisseleben und durch Schlieszung vortheilhafter Biindnisse Dero Lander Sicherheit, Wohlstand und Aufnahme beforderen mogen. Ein Landesherr ist in meinen Augen weder gross noch weise zu nennen, wenn er nur mit lauter kriegerischen Gedanken umgeht, und seinen Namen durch vieles Blutvergieszennicht aber durch Gute, Gnade und unermtidete Sorgfalt dasjenige Volk, welches Gott ihm anvertrauet hat, gliicklich zu machen zu verewigen trachtet. Es wird gewiss an dem Tage, an welchem alle unsere Handlungenund Thaten dermaleinst gewogen unpartheiisch beurtheiltund gerichtet werden sollen, nicht die Frage sein, warum ein Regent keine Lander verheert oder erobert hat? Es wird aber zuverlåssig von ihm alsdann Rechenschaft gefordertwerden, warum derselbe sich nicht aus allen Kraften bemiiht hat, seiner Unterthanen zeitlichus und ewiges Wohl

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zu befordern? Ew. 'K. M. werden mir in Gnaden diese moralische Anmerkung iiber den Gegenstand, von welchem hier vorziiglich die Kede ist, verzeihen. Es ist denenselben die Ursache, welche mir dazu Anleitung gegeben hat, nicht verborgen.

Dannemark und Schweden sind wie bekannt vormals stets in Kriege verwickelt gewesen, wobei denn nicht zu låugnen ist, dass Dannemark den wenigsten Vortheil davon gehabt und ansehnlicien Provinzen verlohren hat. Seit letzterem Frieden 1720 ist man bedacht gewesen, mit dieser Krone in gutem Verståndnisse und in Einigkeit zu leben und hauptsåchlich dahin zu sehen, dass die nach Ableben des Konigs Carl XII in Schweden eingefiihrte Regierungsformbeibehalten, und dem Konige keine groszere Macht zugestanden werden machte als diejenige, mit velcher Friederichdem lsten die Krone übertragen worden ist, weil sonst Dannemark zu bssorgen haben wiirde, mit Schweden aufs neue in Kriege zu verfallen. Diese gute Staats-Maxime haben Ew. K. M. alle Ursache beizubehalten auch zu dem Ende, wenn es nothig sein sollte, bei den in Schweden zu haltenden Eeichstågen kein Geld zu sparen, um sich eine Parthei zu machen, welche sich sowohl den hegenden Absichtendes jungen Hofes als auch der ihm zugethanen Partheihierunter widerse:zen und selbige vereiteln konne. Hienåchst wollte ich auch anrathen, dass man suchen mochte sich mit dem Thronfolger wo moglich dahin zu vereinbaren dass derselbe auf Schleswig renuncire gegen Erlegung einer gewissen Summe Geldes, und dass der Austausch des herzoglichenAntheils von Holstein gegen die Grafschaften Oldenburg und Delmentiorst geschehen und vollfuhret werdenmoge. Vielleich konnte durch Frankreichs Vermittelung und durch andere gliickliche Begebenheiten dieses so wichtigeWerk

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tigeWerkfur Dannemark zu Stande gebracht werden. Die Staatsklugheit wird demnach erfordern, um diesen Endzweck zu erreichen, dass man bedacht sei, Schwedens Freundschaftauf alle mogliche Weise beizubehalten und vollkornmenerzu machen und solche durch Bundnisse und Tractaten je mehr und mehr zu befestigen, auch dass man bestandig in seinem ganzen Betragen die Ausfiihrung dieser fiir Dannemark so vortheilhaft seienden Absicht vor Augenhåbe.

Mit Kussland als der zweiten Macht im Norden, mit welches man in Ansehung des Groszfiirsten und seiner Anspriiche in viele widrige und gefåhrliche Umstånde gerathen konne, wird es gleichfalls gut und rathsam sein in genauer Freundschaft zu leben, und sich dahin zu bemiihen, dass vermittelst eines zu schlieszenden Traktats alle Weitlåuftigkeiten, welche sonst, wenn der Grossfurst einmahl zur Kaiserlichen Krone gelangt, wegen des holsteinischen entstehen wiirden und zu befurchten sind, aus dem Wege geraumt werden. Es wiirde zur Erreichung dieser Absicht eben dieselbe Staatsklugheit anzuwenden und zu beobachten sein, welche ich in Riichsicht auf Schweden in Vorschlag zu bringen mir die Freiheit genommen håbe. Wåre es moglich zwischen Dannemark, Schweden und Russiand einen solehen Unions-Tractat zu stiften, wodurch nicht allein eines jeden Anspriiche bestimmt und gåntzlich abgethan, sondern auch darneben die Besorgung und die Unterstiitzung des gemeinschaftlichen Interesses gegen alle feindlichen Absichten auf eine sichere Weise befordert wiirden, so wåre dieses gewis das groszte Geschåft, welches jemals zu Stande gebracht worden. Dieses wurde in Ew. K. M. gantze Regierung einen begliickten Einfluss haben und Dero Staaten gantz ausnehmend vortheilhaft sein.

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Um in der Reiche der Måchte, wie sie an einander grenzen, zu verbleiben, muss ich hier ein Wort in Ansehung des Tiirkischen Hofes sagen. Es wiirde meines Erachtens nicht undienlich sein, wenn Ew. K. M. sich dessen Freundschaft und Beistand duren einen Tractat oder Biindniss gleichwie von andern Hofen geschehen versichern konnten. Dieses Biindniss wiirde den Frieden mit allen Seeråubern, die unter dem Schutze der Pforte stehen, desto eher befordern, und wenn wider Vermuthen die Unterhandlung mit Russiand wegen Holstein nicht zu Stande kårne, und Ew. K. M. von dieser Macht jemahls angegriffen werden sollten, konnten die Tiirken alsdann Russiand eine Diversion machen oder venigstens das ihrige zur Erhaltung der Ruhe und des Frieclens beitragen.

Mit Pohlen kan Dannemark nicht leicht viel zu unterhandeln haben. Denn da ist die gantze Regierungsform und ganze Constitution so beschaffen, dass man von ihrer Freundschaft wenig niitzliches zu hoffen und von ihrer Feindschaft wenig widriges zu befiirchten hat. Nur wiirde es nothig sein, dass man bei einer etwa forfallenden Konigswahl einigen Antheil nåhme und diejenige Parthei begiinstigte, welche Dannemark anderweitig niitzlich sein konnte.

Die Freundschaft des Wienerischen Hofes kann Ew. K. M., da dieser Regent das Haupt von Deutschland ist, wegen Dero Deutschen Staaten in vielen Fallen niitzlich und vortheilhaft sein. Es wird demnach rathsam sein, dass man sich allezeit bemiihe, mit demselben in einem guten Vernehmen zu stehen.

Die Italienischen Reiche und Republiken sind Ew. K.
M. Aufmerksamkeit nur allein anzupreisen, insoweit sie

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durch Errichtung vortheilhafter Commerz -Tractaten Dero
Unterthanen nutzlich sein konnen.

Mit Spanien und Portugal wåre der Handels wegen Freundschaft zu halten. Der Spanische Hof kann insonderheit in Ansehung des Westindischen Handels Ew. K. M. gar vielen Vortheil ohne seinen Schaden einråumen; nur wåre os zu wiinschen, dass man wegen der alten Schuldforderung eine solche Vereinbarung mit selbigem treffen konnte, dass durch gewisse Vortheile im Handel nach und nach etwas darauf abgetragen, und diese alte Forderung, von der wohl sonst nicht viel zu hoffen ist, auf solche Weise vielleicht liquidirt und berichtiget wiirde.

Frankreich ist eines von denen Staten, dessen FreundschaftEw. K. M. besonders zu unterhalten haben. Dieselbenhaben mit diesem Hofe einen vortheilhaften Subsidientractat.Mein Wunsch ist, dass Ew. K. M. in Dero ganzen Kegierungszeit, deren Jahre Gott wolle viele sein lassen, selbigen beibehalten und verlångcrn mogen. Meines Erachtens verbindet dieser Tractat dieselben zu nichts, was nicht Dero allgemeinem Interesse angemessen ist, und wenn man fur dessen Wahrnehmung alljåhrlich — Kthlr. Species haben und erhalten kann, so scheint Dero Bemuhung werth zu sein, sich dessen Freundschaft durch Erweisung allerhand Aufmerksamkeiten, die Ew. K. M. wesentlichem Interesse nicht schådlich sein konnen, zu versichern. Darneben muss ich erwåhnen, dass Frankreich so viele Klugheit als Macht besitzt, und dass es desfalls immer besser sein wird, diese Krone fiir sich als wider sich zu haben. Die Erfahrung hat gelehrt, dass, wenn sie ihre Absicht nicht mit Macht hat durchsetzen konnen, es ihr ofter.s gelungen ist, selbige durch Klugheit und Witz in Unterhandlungen zu erreichen. Es kann diese Krone Ew. K. M. ohnehin solche Vortheile

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im Handel ohne ihren Nachtheil sowohl in als auszer Europa
verschaffen und einråumen, die ansehnlich sind.

In Ansehung Englands werden Ew. K. M. gleichfalls sehr wohl thun, wenn Dieselbe sich angelegen sein lassen, dessen freundschaftliche Gesinnungen zu unterhalten. Es ist Gottlob dieses gute Vernehmen durch dass Band einer glucklichen Vermåhlung bevestiget, und mein innigster Wunsch ist, dass es immer fortdauern moge. Englands Freundschaft ist Ew. E. M. nothiger und rathsamer als irgend einer fremden Mucht in Betracht seiner Lage, Flotte und natiirlichen Interesses. Die Erfahrung hat schon mehr als einmal beståtigt, dass Engelland sich Dannemark nachdriicklich angenommen, und durch Absendung einer Flotte in die Ostsee verhindert hat, dass selbiges nicht in einen Krieg verwickelt, oder wenn es auch wirklich darin gerathen, in dem erfolgten Frieden nicht genothigt worden ist, gar zu grosze Aufopferungen zu machen.

Holland scheint in neueren Zeiten zu seiner Hauptpolitik gemacht zu haben, nur sein eigenes Interesse auf alle erdenkliche Weise zu befordern und an dem Wohl und Weh anderer Staaten nicht den geringsten Antheil nehmen. zu wollen. Dennoch w'rå es gut sein, sich dieser Eepublik Freundschaft zu versichern, da sie als eine Seemacht Dannemark allemahl niitzlich ae'm kann.

Der K. von Preussen ist fur Ew. K. M. ein so gefåhrlicherals fiirchterlicher Nachbar. Wie sehr ist es zu wiinschen, dass Ew. K. M. mit ihm immerhin in gutem Vernehmen stehen moge ti. Ich darf mich aber fast unterwindenzu sagen, dass sowohl von seiner Freundschaft als auch von einer mit ihm zu schlieszenden Allianz nichts vortheilhaftes fur Ew. K. M. zu hoffen ist, es sei denn dass sein eigenes Interesse damit aufs genaueste verbunden wåre.

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Und sich mit ihm in ein Bundniss einzulassen, wodurch seine Staaten vergroszert oder besser gesichert und Dero Eeiche und Lande vieler Gefahr unterworffen wiirden, wtirde wohl keineswegs rathsam und zutråglich sein.

Der Såchsische Hof ist von jeher Dannemarks Freund gewesen, und ob er gleich etwas von hiesigen Låndern entfernt ist, so konnten doch Zeiten und Umstånde kommen, dass dessen Freundschaft Ew. K. M. nicht ganz gleichgiiltig wåre, und mithin wiirde es auch gut sein, dass das gute Vernehmen mit demselben unterhalten und fortgesetzt wiirde.

Da ich so kurz wie moglich in Ansehung der fremden Måchte meine Gedanken gesagt håbe, so stelle ich es Ew. K. M. Gutbefinden anheim, ob es nicht vortheilhaft sein konnte, einige Aufmerksamkeit auf die gesammten Fiirsten von Ploen, Augustenburg und Gliicksburg zu wenden.Diese Håuser sind in so tiefen Schulden, dass sie schwerlich ihre Besitzungen in der Lange der Zeit erhalten werden. Der Herzog von Ploen hat keine månnlichen Erbenaber ein sehr verschuldetes Land. Es scheint, dass nach seinem Ableben grosze Processe unter seinen Erben entstehen werden, und es wåre dahero wohl moglich, dass Ew. K. M. sowohl mit dem Herzog von Ploen selbst als auch mit seinen Erben eine Vereinbarung treffen konnten, kraft welcher Ew. K. M. Versicherung auf das Ploensche nach Ableben des Herzogs erhalten und seinen Erben dahingegen auf solchen Fall jåhrliche Pensionen oder andere Guther in Dero Låndern ertheilten. Ich halte diese Sache fur thunlich,und es konnte desfalls Unterhandlungen angestellt werden. Wie sehr wåre es zu wiinschen, dass diese Angelegenheitsowohl als die Vereinbarung wegen des GrossfurstlicheinAntheils an Holstein zustande gebracht werden mochten, da es Ew. K. M. zu einem unsterblichen Ruhm

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gereichen wiirde, wenn dieselben die hochstschådliche Zergliederung,welche in Hinsicht der holsteinisehen Lander vormahls vorgenommen worden, vollig wieder aufheben, die Lander init Dero Krone vereinigen und solche derselben einverleiben konnten. Es konnte auch nothig sein, wenn Ew. K. M. mehrere Prinzen bekommen sollten, Dero Augenmerkdarauf zu richten, dass einer derselben zum Coadjutor des Bisschofthums Liibeck erwåhlt wiirde.

Ew. K. M. werden in Gnaden erlauben, dass ich iiber verschiedcne nicht minder wichtige Gegenstånde bei einer anderen Gelegenheit meine allerunterthånigste Meinung zu åuszern mir die Freiheit nehinen darf. Die Aufnahme der Wissenschaften und Kiinste, die Verpflegung der Armen und Kranken erfordern noch viele Verbesserung. Es ist zu beklagen, dass die einzige Universitåt in Dero Majeståt Reichen und Låndorn, bei welcher den Professoren so ansehnliche und vestgesetzte Einkiinfte von Alters her beigelegt sind, nicht mehreren Nutzen schafi't, und dass unerachtet der vielen bister erwiesenen Mildthåtigkeiten zum Besten der Armen dennoch die Noth und Anzahl derselben grossist.

Ich schliesze mit der angenebmen Hoffnung, dass Ew. K. M. vorziiglich dahin sehen werden, dass Gottesfurcht und Tugend im Lande bestandig gehandhabet und ausgebreitetwerden, dass alle Bediente in demselben und zwar ein jeder in seinem Fach angehalten werde, seine Pflichten gewissenhaft zu erfullen, dass der Adel, der Burger und der Bauer in deren Gerechtsamen, welche ihnen durch Ew. K. M. Gesetz und Verordnungen verstattet worden sind, geschiitst, dass keine derselben unterdrtickt, sondern fiir dessen Wohlfahrt und Aufnahme immer bestmoglichst gesorgt werde. So wird, wie ich hoffe, die Giite des

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Herrn auf Dero Lander ruhen, und Gott gebe, dass Dero Kegierungsjahre so lange, so gliicklich und so gesegnet sein mogen, als wie Dero treuer Diener es vor Gott wiinscht und von ihm, so lange er Leben und Athem hat, erbittenwird.

Ich ersterbe pp.

Christiansburg 26 n Septbr. 1746.