Historisk Tidsskrift, Bind 3. række, 5 (1866 - 1867) 1

Brevvexling fra 1846—1847 mellem Grev Reventlou (Preetz) og Grev C. Moltke.

1. Grev F. Reventlou til Grev C. Moltke.

Preetz, den 26sten Decbr. 1846.

Lueber Moltke, am 6ten October d. J. hast Du mir
geschrieben:

«rnan wird mich stets in den vordersten Reihen finden, wo es gilt die Rechte unserer Vater mit gesetzlichen Mitteln zu verfechten, dazu und dazu allein hat mich der Konig auf meinen jetzigen Posten berufen, und ich werde suchen mich seines Vertrauens wiirdig zu machen»; etc.

und ferner:

«Du willst gewisz nur gesetzliche Mittel anwenden, aber arbeitest denen in die Hånde, welche dieses entschieden nicht wollen, und Du wirst fortgerissen ohne es zu ahnden, und wenn die Bosen, welche ohne Dich ganz ohnmåchtig wåren, ihren Zweck erreichen, so wirst Du eins der ersten Opfer werden. Wenn es Dir klar wird, was sie wollen und welche Mittel sie anwenden, so wirst Du ihr groszter Widersacher* seyn, dann wird es aber zu spat seyn.» etc.

Diese Worte håbe ich seither oftmals wieder angesehenund

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sehenundüberdacht, aber das Verståndnisz ist mir nicht gekommen; welche Rechte der Vater willst Du verfechten? wer sind die wenigen Bosen? welcher gezetzwidriger Mittel bedienen sie sich? Mir scheint, als Freund und Staatsmannliegt Dir die Pflicht ob, mir dari'iber deutlicher zu sprechen, und dårum bitte ich Dich. Derm nichl aus Lust zur Opposition bin ich in meine jetzige Stellung geschoben, mir ging es wie so manchem ruhigen besonnenen Manne hier im Lande; durch die Regierungsmaaszregeln bin ich allmåhlig dahin gebracht wider Wunsch und Absicht, und gerne kehrte ich um, wenn Ueberzeugung und Pflichtgefiihlmicht mehr entgegenstehen.

Was meine Ansichten sind, daraus mache ich kein Hehl, aber eben so sehr halte ich mich unabhångig von Einzelnen wie von vielen. Ich spreche jedem meine Meinung aus; wer ihr folgt, der wird's erfahren, ob sie irrig war, wer meine Ansicht verwirft der mags meinetwegen thun; ich wiinsche eben so wenig eine Parthei zu haben, als einer Parthei zu dienen, denn ich will unabhångig seyn, und die Moral hoher stellen als Politik.

Was meine Stellung als Prålat betrifft, so bin ich allerdings der Meinung, dasz es der Ritterschaft gezieml, sich moglichstan die Spitze zu stellen, wo es gilt die Rechte des Landes zu vertheidigen, um dadurch der Regierung die Zusicherung zu geben, dasz keine unlojalen Absichten dabei zum Grunde liegen, um zugleich das Volk vor Fiihrern zu bewahren, bei denen unlautere Nebenabsichten oder jugendliche Extravaganzen sich geltend machen konnten.Die Ritterschaft soli dem Volke nicht gegenuberstehen, sondern dasselbe auf dem Wege des Rechtes und zeitgepiåszerF'ortentwickelung fuhren. Das håbe ich mir bisher zur Aufgabe gemacht und ich glaube nicht ganz ohne

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Erfolg. Die Ritterschaft genieszt Achtung und Einflusz ira Lande mehr wie friiher, und die Regierung wiirde in ihr eine treue Stiltze finden, mehr wie friiher, wenn sie ihr glauben wollte in dem was sie spricht. Eine Ritterschaftdagegen, die sich vom Volke isolirt, die es sich zur Aufgabe macht, jedem Fortschritte, jeder Kraftentwickelung des Volkes hemmend entgegenzutreten, hat keine Kraft, keinen Einflusz im Volke, wird von der Regierung selbst verachtet, weil sie ihre Gehaltlosigkeit erkennt, und kann nur dann und wann von der Regierung nutzbar angewendetwerden, dann nåmlich, wenn es gilt, den auf die Regierunggerichteten Zorn des Volks auf die Ritterschaft abzuleiten, und sie dann so allmåhlig ausplundern zu lassen, bis sie eben so bettelarm wie an Achtung und Einflusz so auch an Rechten und Vermogen ist.

Was dagegen die Masznahmen der Regierung betrifft, so kann ich zunåchst die angewendeten Mittel nicht zweckmåszig fmden ; denn die Regierung macht offenbar Riickschritte, sie hat, so traurig das auch zu sagen ist, mit Ausnahme einiger Flensburger Kaufleute und einiger Dånen im nordlichen Schleswig keinen Schatten einer Parthei im Lande, ist so unnalional, wie ungeachtet, und wovon man friiher nie etwas horte, es treten jetzt mehr, und mehr Menschen auf, die nur in der gånzlichen Trennung von Danemark die Sicherung des Landeswohls erblicken.

Den Zweck, den die Regierung hat, ich kann ihn auch nicht ergrunden. Soilen die deutschen Herzogthumer dem Konigreiche einverleibt werden als Theile Eines Staates? ich frage zu welchem Nutzen? nur um dem dånischen Nationalgefuhl zu huldigen, oder um daraus fernere Consequenzenzu Gunsten Danemarks zu ziehen? ich weisz es nicht, vielleicht aus beiden Grunden; aber gewisz ist es.

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dasz zunåchst ganz Danemark von der Politik des deutschenBundes abhångig wird, wenn es die von der deutschenPolitik abhångigen Herzogthiimer, ohne dieselbe vom Bunde loszzureiszen, in sich als integrirende Theile aufnimmt.Oder soli es nur mit Schleswig geschehen? glaubst Du, dasz das moglich ist? Aber wenn es moglich ware, glaubst Du, dasz der Bewohner Schleswigs in Jahrhundertendas Gefuhl verlieren wird, dasz sein duren schwere Kiimpfe bis zur staatlichen Selbstståndigkeit durchgedrungenesHerzogthum ohne seine Schuld, ja ohne sein Wissen durch den eigenen Landesherrn durch Einschiebung von 4 lateinischen Worten, deren Sinn unverstandlich war, zum Vortheile eines andern Staates sollin denselben verschmolzen und aufgegangen seyn, glaubst Du dasz eine Verschmelzungauf gleichem Rechtsfusz wird moglich seyn? Neinl solange ein Spur von deutscher Nationalitåt in Schleswig bleibt, wird der Dane dem Sehleswiger keine gleiche Ansprucheauf den Staatsdienst zugestehen; bedenke nur das Geschrei, als Du einen Rentekammervortrag gehalten hattest Der Streit wird dadurch nicht gehemmt, sondern fur alle Folgezeit,bis zur gånzlichen Trennung von Danemark, verewigt.

Ich kann demnach so Zweck als MHLei nicht biiiigen und meine, es ist hohe Zeit einzulenken, besonders da ein so schoner Ausweg noch offen liegt. Die Regierung gebe dem allgemeinen Wunsche nach und ertheile eine Verfassung, eine dem Konigreiche, eine den Herzogthumern ; noch kann diesz als freie Gabe geschehen. Zwar verlangt der Dåne auszerdem auch noch die Verbindung mit den Herzogthumern, und ich theile diesen Wunsch, sobald unsere Rechte gesichert seyn werden. Aber eines Theils ist kein Vorwand zum Streite mehr vorhanden, sobald die Verhåltnisse festgestellt sind, wåhrend der jetzige Streit

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eben dadurch genåhrt wird, dasz die Herzogthumer auf Consequenzen bestehen aus der Selbstståndigkeit und Vereinigung welche wiederholt und wiederholt von der Regierungzugesichert werden, wåhrend die Dånen diese Zusicherungen der Regierung fur nichts achten, weil sie nicht sehen, dasz die Regierung selbst den Worten einige practische Bedeutung beilegt. Andern Theils sehe ich nicht ein,was einer immerwåhrendenPersonalunionentgegenstehen sollte, wenn die lex Regia einmal aufgehoben ist; denn mit ihr fallen alle darauf gebaute Consequenzen und Rechte; und wie der Furst sie einst mit Zustimmung des Volkes gab, so sehe ich nicht ein, warum er sie nicht auch mit Zustimmung des Volkes wieder aufheben kann. Ueberdieszbiethet die L. R. fur die nåchste Folgezeit Dunkelheiten,die das Gesetz als ungeeignet erscheinen lassen, als feste Norrn noch ferner zu dienen, denn nicht das Wort des Gesetzes, sondern dasjenige was durch autentischeInterpretation, oder sonst hineingelegt wird, konnte die Entscheidung geben. Dabei biethet die Religion und die Aussicht auf einen anderen Thron so manche Momentezur leichten Abfindung der hessischen Anspriiche, dasz es mir nicht zweifelhaft erscheint, auf welche Seite hin die Wage schwankt, wenn es sich dårum handelt, zur Aufrechthaltung der s. g. Reichseinheit ein Opfer zu bringen.

Diesz sind meine Ansichten; als Holsteiner darf ich sie jedenfalls aussprechen; darfst Du sie als Staatsdiener nicht annehmen, ich weisz das nicht, aber compromittiren will ich Dich nicht, und lasse Dir daher ausdrticklich das Mittel frei diesen Brief Allerhochsten Orts vorzulegen. Ich håbe Dir den Brief geschrieben als Freund, aber auch als Staatsdiener. Was ich rathe zum Besten des Landes, das wiirde meine ich ebensosehr zum Wohle des Fursten gereichen;denn

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reichen;denndas Wohl beider ist nach meiner Ansicht gegenseitig und wechselweise durch einander bedingt. Der Konig lebt in schwerer Zeit, wiirde er abberufen und liesze die Lande in der jetzigen Verwirrung, es wiirde arge Friichte bringen fur seinen Stamm, fiir das Land, und welcher Name bliebe ihm dann in der Geschichte aufbehalten.Dagegen, wenn er die Verhåltnisse und Rechte seiner Staaten ordnet, und alien die neue Bahn politischen Lebens offnet, ware dann in der Geschichte der Name eines Oldenburgers groszer als der Seine?

Und damit lebe wohl zum alten Jahre, ich griisze Dich
zum neuen.

Dein

F. Reventlou

2. Grev F. Reventlou til Grev C. Moltke.

Preetz, den 22. Mårz 1847.

Lieber Moltke, es ist schon lange her, dasz ich Dir schrieb, ich bat Dich damals dringend ura nåhere Aufklårung in einer Angelegenheit, die nach Deiner eigenen Angabe eben so wichtig fur mich war, wie fur das Land. Deine Antwort blieb aus und ich muszte annehmen, dasz Du mir entweder nicht weiter schreiben wolltest, oder durftest. Jetzt fordert mich Otto Blome dringend auf Dir zu schreiben, und wenn ich auch gerechtes Misztrauen in manche seiner Aeuszerungen setze, so schreibt Deine liebe Frau, welcher ich besonders dafur danke, dasz Du mir nåchstens schreiben willst, und so will ich mich gerne wieder nahen, denn ich ergreife gewisz mit Freuden jede Gelegenheit, wenn sie auch nur entfernt auf Hcbung der Miszverståndnisse hinweist.

Blome sagt er wunsche Ausgleichung zu vermitteln;

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mir werde vorgeworfen, dasz ich separatistische Wunsche hege, dårum sollte ich Dir schreiben, dasz dieser Vorwurf irrig sey. Ich håbe Dir und alien, mit denen ich gesprochen, nie ånders gesagt als, dasz mir separatistische Ideen vollig fremd sind, ich furchte wenige Sachen so sehr, als Burgereines kleinen Duodez-Staates zu werden, mit einem Duodez-Fiirsten, der in jeden Topf und jedes Kellerfenster kieckf, der, nicht gehoben durch hohere politische Mcksichtenund Geschåfte, das Land wie seinen Meyerhof administrirtund deprimirend auf alle Unterthanen wirkt. Grade weii ich mit dem Konigreiche zusammen halten will, bestehe ich darauf, dasz den Herzogthumern ihr Recht gegebenwerde; denn als gute gleichberechtigte Briider und Bundesgenossen werden die Herzogthiimer gerne und dårum dauernd mit dem Konigreiche zusammen stehen; die Berzogthumergegen ihren Wunsch auf die Lange zu fesseln wird dem Konigreiche nie gelingen; der fortgesetzte Versuchwird die Trennung mit Nothwendigkeit herbeifiihren. Das håbe ich bei jeder Gelegenheit ausgesprochen, und nur derjenige, der mir %fe Verstellung und vollendete Unwahrheitzutraut, wird das Gegentheil von mir annehmen konnenJ Ich weisz mich nicht bestimmter und deutlicher zu erklåren.

Blome sagt ferner, die Regierung hege den entschiedenstenWunschder Versohnung, sey deszhalb entschlossen, das Petitionsrecht wieder herzustellen, die Angelegenheit mit den genommenen Virilstemmen giitlich zu vergleichen, und auch den. Mitgliedern der Itzehoer Standeversammlung solle, wenn auch mit Ausnahme meiner, der Zutritt zu unserm Landesherrn wieder verstattet werden. Wenn die Regierung versohnen will, so ist das gewisz mit dem hochsten Danke anzuerkennen, aber die angegebenen

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IMittel, so richtig sie an sich seyn wiirden, werden doch in der Sache selbst nichts åndern, denn sie betreffen nur einzelne Aeuszerungen und Formen; die Sache selbst wird dadurch noch gar nicht beruhrt. Die Hauptsache ist die: Soli die den Herzogthumern von Sr. Majeståt in dem offenen Briefe ertheilte Zusicberung, die Selbstståndigkeit der Herzogthumerunddie rechtliche Verbindung derselben schiitzenzuwollen, eine Wahrheit seyn? oder sprachen die recbtfertigenden Artikel cine Wahrheit aus, wenn sie erklårten,dasznur eine beschrånkte provinzielle SelbstståndigkeitderHerzogthumer vorhanden sey, oder v. Scheel, wenn er der Ståndeversammlung gegeniiber erklårte, dasz kein verniinftiger Mensch von einer staatlichen SelbstståndigkeitderHerzogthumer sprechen konne, nachdem ihnen die Consequenzen derselben genommen; ist es Wahrheit, wenn von den Regierungsorganen bei jeder Gelegenheit die Verbindung, der Herzogthumer als eine blosz administrativebezeichnet,und angedeutet wird, dasz die VerbindungderHerzogthumer dadurch festgestellt werden solle, dasz die Erbfolge des Koniggesetzes fiber Holstein wie fiber Sehleswig ausgedehnt werde? Die Verbindung der Herzogthiimeristnach diesseitiger Ansichtgrundgesetzlichund unabhångig von dem Regentenstamm; die SelbstståndigkeilderHerzogthumer ist staatsrechtlich, fur Holstein nie bezweifelt, fur Schleswig durch wiederholte fnihere EuropåischeStaatsactebestimmt, nach der bestimmten ErklårungdesCommissionsbedenkens selbst 1721 nicht aufgehobenundhernach nie angefochten; sie kann demnach keine andere geworden seyn als sie ursprunglich war. Will die Regierung versohnend wirk^n, so musz sie hier die entschiedene Absicht bethåtigen, die Rechte der Herzogthumerzuachten; thut sie das, so ist das Vertrauen wieder

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hergestellt und mit dem Vertrauen auch jeder Widerstand beseitigt; denn das Land wunscht wahrlich nichts besseres als mit der Regierung eintråchtig zu stehen; nur da wo die Regierung, von dem Interesse einer anderen Nationalitåtgeleitet,die Grundfesten der Herzogthumer bedroht, glaubt das Volk sich so berechtigt als verpflichtet in seinen gesetzlichen Organen gegen solche Angriffe zu protestiren, und mit Entschiedenheit zu verlangen, dasz den feierlichen Zusicherungen ihres Landesherrn auch von den RegierungsorganenAchtungund volle Anerkennung gezollt werde. Blome sagt ferner Du lieszest uns auffordern die Sache mit der Gutsgerichtsbarkeit zu fordern, und dabei fiir die Ritterschaft zu bedingen 2 Råthe aus ihrer Mitte in jedem Obergerichte, inl Oberappellationsgerichte und auch noch etwas hinsichtlich der Pråsidenten der Kreisgerichte. Die -jSache ruht bisher, weil wir uns långere Zeit wegen der Zusammensetzung der Begutachtungscommittee nicht einigten,dannauch weil wifklich noch gar nichts Bestimmtes fiber die Vprfrage gesagt werden kann, wenn man nicht etwa einen ganzen Entwurf vorlegen wollte; denn die AbsichtderRegierung ist so unbestimmt ausgesprochen, da&z fast angenommen werden kann, di« Regierung selbst håbe ooch keine feste Ansicht. Was iibrigens die fur die Ritterschaftzubedingenden Vorthejle betrifft, so mogte ich fast zweifeln, dasz Blome Dich fecht,verstanden hat.

Blome sagt endlich, ,es .sey dem >l£6nige besonders iignangenehm in der Adresse die Alternative aufgefallen, tentweder voiles Recht, oder volle Ge.wait eintretenzu lassen, Jch bin aber überzeugt, dasz wirklich hierkein drittes gegeben ist. Solange das JKonigliche Wort die von uns als solche anerkanntenRechte anerkennt, die RegierungSrOrgane und Handlungen aber dagegen sprechen, solange wird die Achtung

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des Volkes vor der Regierung untergraben, solange werdensich die Qrgane des Landes in ihrem Gewissen verpflichtetfiihlen gegen die Regierungshandlungen zu protestiren,solange wird der Kampf kein Ende nehmen konnen, und grade das bewirkt, was den Demagogen vorgeworfen wird: Achtung und Zutrauen zur Regierung und mithiu die Grundfesten des Staates werden untergraben. Ich glaube iiberhaupt, dasz die Idee, welche in der Adresse ausgesprochen ward, durchaus richtig ist, sie geht dahin: es sind Fehler begangen, es ist Miszstimmung bewirkt, jetzt kommt es darauf an den Uebelstand zu heben. Gehobenkann er nur werden, wenn das Konigliche Wort zur Wahrheit gemacht, wenn den Herzogthumern practische Anerkennung ihrer Landesrechte zu Theil wird; es musz diesz aber in einer Form geschehen, wodurch dem Kdnigreichegleichfalls Befriedigung seiner Wiinsche wird, diesz kann nur durch Ertheilung einer Verfassung fur alle geschehen,denn diesz ist nach unserer Überzeugung, in diesem Augenblicke der einzige politische Punct, worin die Wiinsche des Konigreiches und der Herzogthiimer zusammen laufen.

Hierin finde ich einen billigen Weg dor VermiUeluiig, der die Interessen des Landesherrn sogut wie seiner verschiedenenLande beriicksichtigt, um somehr, da nach meinerUeberzeugung die dånische Nationalitet besser durch feste, bestimmt gegebene Grånzen gegen die deutsche Nationalitåt,als durch das jetzt von der Regierung befolgte System der Yerschmelzung geschiitzt wird. Ilaben wir uns dabei geirrt, so thut uns das von Herzen leid, ehrlich gemeint war es; ist in dem Ausdruck versehen, so trifft das allerdings mich, aber ich håbe nur klar und deutlich,

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nicht verletzend schreiben wollen. Und nun lebe wohl
und sey hestens gegruszt von Deinem

F. Reventlou

3 Grev C. Moltke til Grev F. Reventlou.

Kopenhagen, den 31. Mårz 1847.

Lieber Reventlou, in Deinem Briefe vom 22. d. M. mahnst Du mich an die Beantwortung Deines Briefes vom 26. Decbr. v. J., und wohl kann ich begreifen, dasz das lange Ausbleiben meiner Antwort Dich befremdet hat. Doch kann ich zu meiner Entschuldigung anfuhren, dasz ich, wenn gleich nicht so mit eigentlichen Arbeiten iiberhåuft,wie fruher, doch selten Herr meiner Zeit bin, und wenn ich gleich zum Schreiben die Zeit wohl hatte finden konnen, doch die Wichtigkeit des Gegenstandes, und die ausdruckliche Bemerkung in Deinem Briefe, dasz Du mir nicht blosz als Freund, sondern auch als Statsdiener schriebst, es mir zur Pflicht machte, meine Antwort nicht zu iibereilen.Dazu kam, dasz der Inhalt und die Fassung der bald nach dem Empfange Deines Briefes eingegangenen Eingabe der Ritterschaft es mir zweifelhaft erscheinen lassen muszte, ob es dem Dienste des Konigs und der zwischen Dir und mir bestehenden Freundschaft (iberall frommen mogte, tiber politische Dinge zu correspondiren. Ich wiinsche und hoffe, dasz diese Freundschaft die durch die Verschiedenheit unserer Stellungen und Ansichten hervorgerufenegegenseitige Miszbilligung unserer Handlungsweiseiiberwinden und überdauern moge, dazu schien mir das Schweigen forderlicher, als der Briefwechsel; denn auch ohne den Willen zu verletzen, wird doch leieht ein verletzendes Wort geschrieben, und litera scripta manet; aber darin hatte ich Unrecht; denn eine Freundschaft,

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welche durch Verletzungen, selbst durch absichtliche, wenn diese nur nicht aus einer bleibenden Gesinnung oder aus dem Mangel des Glaubens an einander hervorgegangen sind, gefåhrdet werden konnte, wåre niemals eine wahre Freundschaft, sondern nur eine Tåuschung gewesen. Wie der liebe Gott die Geschicke des Landes und unsere Geschickeleiten wird, das steht in seiner Hand; ich kann mir denken, dasz Er uns in einer politischen Versammlung, oder auf dem Schlachtfelde, oder selbst auf dem iiichLplalzeeinander gegeniiber fiihrte; wir wiirden einander doch offen, ehrlich und freundlich in die Augen sehen; dafur biirgen uns wir selbst und unsere Frauen. Und nun zur Beantwortung Deiner beiden Briefe.

Du fragst in Deinem ersten Briefe: «welche Rechte der Vater willst Du verfechten?« Ich antworte: alle geltendenRechte meiner Milburger ohne Ausnahme, wenn sie gefåhrdet oder angegriffen werdea; zu den geltenden Rechten gehort aber nicht eine untergegangene Verfassung; zu den Rechten meiner Mitbtirger gehoren nicht die vermeintlichenkiinftigen Successions-Anspriiche fremderFurstenoder inlåndischer Pråtendenten; und zu den angegriffenenund gefåhrdeten Rechten gehort nicht das Recht der deutschen Nationalitåt in den Herzogthumern auf den Schutz der Regierung. Du fragst ferner: «wer sind die wenigen Bosen?» Ich antworte: Diejenigen, welche den Umsturz der bestehenden Ordnung bezwecken. Du sagst, als Staatsmann liege mir die Pflicht ob, Dir dariiber deutlicherzu sprechen. Dir Namen zu nennen, dazu halte ich mich nicht fur verpflichtet, wohl aber fur berechtigt, als solche alle diejenigen wirklichen Beamte zu bezeichnen, welche innerhalb oder auszerhalb der Stiindeversammlungendas offentlich ausgesprochene Regierungssystem bekåmpfen;denn

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kåmpfen;denndie bestehende Ordnung musz fallen, wenn die Beamten nicht willig und freudig gehorchen; doch sind diese Beamte leider nicht die einzigen Bosen; aber wie gesagt, die Zahl der eigentlich Bosen ist klein, und sie wåren durchaus unwerth jeglicher Beachtung, wenn sie nicht eines Theils durch die Vorspiegelung, dasz sie nur Recht und Wahrheit bezwecken, und dasz Recht und Wahrheit gefåhrdet seien, rechtliche Manner verleitet hatten, sich ihnen anzuschlieszen, und wenn nicht anderen .Theils rechtliche Manner in dem Wahne, sie leiten zu konnen, sich ihnen zugesellt hatten, statt ihnen entgegen zu treten. Sodann fragst Du: »welcher geselzwidriger Mittel bedienen sie sich?» Ich antworte: hochverråtherischer Adressen, wie die Neumiinstersche und Nortorffer, zahlreicher Volksversammlungengegen ausdruckliche Verbote, der unablåssigenVerbreitung falscher Geriichte, urn iiber die Maaszregelnund Absichten der Regierung irre zu leiten, der Vertheilung aufriihrerischer Schriften und Lieder in Tausendenvon Exemplaren, der Aufforderung zur Steuer-Verweigerungund des Versuchs, das Militair von seiner Pflicht zu verleiten.

Im Verfolge Deines Briefes sprichst Du von der gegenwårtigenStellung und dem Einflusse der Ritterschaft. Du meinst, die Ritterschaft geniesze Einflusz im Lande mehr, wie- fruher; ich hoffe, dasz Du d.arin irrst. Einflusz hatte åie Ritterschaft im Jahre 1830, als sie mit einem Schlage die von Lornsen hervorgerufene Bewegung vernichtele:die Bewegung im Jahre 1846 war starker; hatte der Einflusz der Ritterschaft in demselben Grade zugenommen,so wåre sie sehr dafur zu tadeln, dasz sie nicht die letztere gleichartige Bewegung auch vernichtete. Ich glaube aber, dasz die Ritterschalt jetzt keinen Einflusz hat,

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sondern dasz Einflusz auf sie geiibt wird, ohne dasz sie selbst es gewahr wird. Der Zweck und die erste Pflicht einer arislocratischen Corporation ist Erhaltung des Bestehenden,Abwehr der UebergrifFe, sie mogen kommen, woher sie wollen, aber in der Monarchic bedingt durch Gehorsam gegen den aiisgesprochenen Willen des Landesherrnund durch die demselben gebiihrende Ehrerbietung.Diese Ansichten leiteten das Verfahren der Ritterschaftin den Jahren 1830 und 1831. Diese Ansichten hatte sie, wenn sie es nicht vorzog, sien ganz ruhig zu verhalten, bestimmen mussen, den Uebergriffen und Anmaaszungender Provinzialstånde entgegen zu treten, und die Regierung um Schutz gegen dieselben zu bitten. Statt dessen schlosz sich die Ritterschaft in ihrer Eingabe vom Februar des Jahres 1845 ausdriicklich den holsteinischen Provinzialstånden des Jahres 1844 an. Aber noch mehr, sie gerieth mit sich selbst in Widerspruch; im Juli 1831 erklårte sie, in der Einfuhrung der Provinzialstånde nur eine administrative Maaszregel zu erkennen; im Jahre 1845 erkannte sie implicit«, und in ihrer letzten Eingabe von 1847 ausdrucklich die Provinzialstånde fur das Organ des Landes, d. h. im Sinne jener Eingabe genomrnen beider Herzogthumer, an. Dadurch hat die Ritterschaft der alten Verfassung den Gnadenstosz gegeben und der bis dahin von ihr behaupteten politischen Stellung entsagt, ein Ereignisz von groszer Bedeutung. Dasz die Folgen desselbendem Lande wohlthåtig sein mogen, ist mein ernstes pflichtmåsziges Streben; aber dasz eine Corporation, welche so zu Werke geht, nicht Einflusz iibt, sondemunter fremdenEinflusse steht, ist klar.

In Deinem Briefe gehst Du iiber zu den Maaszregeln
der Regierung und sagst, diese «macht offeneßuckschrilte;

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«sie hat mit Ausnahme einiger Flensburger Kaufleute und
«einiger Dånen im nordlichen Schleswig, keinen Schatten
<<von Parthei im Lande, ist so unnational, wie ungeachtet.

Dieses sind thatsåchliche Behauptungen, in einem Tone vorgetragen, den ich Dir långst verziehen håbe, und den ungeahndet hingehen zu lassen, ich glaube vor dem Konige verantworten zu konnen; ich wurde so nicht schreiben, wenn Du nicht ausdrucklich geschriebcn håttest, Du schriebest mir nicht blosz als Freund, aber auch als Staatsdiener, wenn Du mich nicht ausdrucklich ermåchtigt håttest, Deinen Brief Allerhochsten Orts vorzulegen; hatte ich das gethan, so wåren wir beide Majeståts-Verbrecher; wie konntest Du Dich so vergessen? Uebrigens kann ich jene Thatsachen, insoweit sie gegen die Regierung sprechen sollen, nur im Allgemeinen in Abrede stellen, und der Zeit die Fiihrung des Beweises überlassen. Nur das musz ich bemerken, dasz die Regierung nicht wiinscht eine Parthei zu haben; sie steht über den verschiedenen Partheien, hort ihr Geschreiruhig an, und schlågt dazwischen, wenn es zu arg ist. ««Qu'ils raisonnent, pourvu qu'ils payent«, sagte schon Friedrich der Grosze; «ich will keinen Jubel ich will nur Ordnung und Ruhe», sagte unser Konig vorigen Herbst auf seiner ersten Durchreise durch Neumunster, und auf der zweiten war nicht blosz Ruhe und Ordnung, sondern es war des Jubels kein Ende. Eine Regierung, welche Kraft zeigt, wird bald populair werden; eine Regierung, welche die offentliche Meinung zu gewinnen sucht, statt nach ihren eignen Grundsåtzen zu handeln, wird ihre Popularitåtbald verlieren, unsere Regierung ist- bis 1842 entschieden populair gewesen; von 1842 bis 1846 hat sie in dieser Hinsicht verloren, einzig und allein weil sie zu schwanken schien; seit 1846 hat sie entschieden gewonnen.

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Was Du aber unter einer «unnationalen» Begierung verstehstin
einem Lande, dessen Bewohner zwei gleich berechtigtenNationalitiiten
angehoren, sehe ich nicht ein.

«Den Zweck, den die Regierung hat, sagst Du ferner, kann ich nicht ergrunden». Er ist in dem otl'nen Briefe und in der Konigl. Bekanntmachung vam 18. Septbr. v. J. deutlich ausgesprochen; die Erhaltung der Integritåt des Staats und die Erhaltung der Selbststiindigkeit seiner Theile. Die dculschen Elerzogthiimer, d. h. F3olsteia und Lauenburg, dem Konigreiche zu incorporiren, ist nie die Absicht gewcsen; auch Schleswig, welches niemals ein deutsches Ilerzogthum gewesen ist, und immer ein dånisches Herzoglhum bleiben wird, sollte im Jahre 1721, soli aber jetzt nicht dem Konigreiche incorporirt werden; das Konigreich aber und jedes der drei Ilerzogthiimer sind selbststiindige Theile des Gesammtstaats, welcher die diinische Monarchie heiszt, eine der altesten Monarchien Europas, sowie das *Konigreich Preussen, das Groszherzogthum Posen und die zum deutschen Bunde gehorigen Preussischen Lander selbststiindige Theile des Gesammtstaats sind, welcher die Preussische Monarchie heiszt, und dårum nicht mehr Anspriiche auf Anerkennung hat, weil er so viel junger ist.

Du glaubst, dasz die Danen, solange eine Spur DeutscherNationalitet in Schleswig bleibe, den Schleswigern keine gleiche Anspruche auf den Staatsdienst zugestehen wiirden, und schlieszest dieses aus einem vor 2 Jahren erschienenen Zeitungsartikel fiber ein Referat Dånischer Kammersachen im Staatsrath; glaube doch nicht, dasz die Zeitungen Orakel sind; viele Dånen haben sich dariiber gefreut, dasz auch einmal ein Holsteiner Danische Sachen vortrug, weil sie die Nothwendigkeit der Reciprocitåt einsahen,solange Einer alle Sachen referiren muszte; jetzt

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ist das Referat der Kammer getheilt zwischen dem ersten Deputirten, welcher ein Dåne, und dem dritten, welcher ein Deutscher ist. Ich kenne die Dånengenau; sie wollen nur erhalten nicht erobern; die Wortfuhrer in den Herzogthumernaber wollen Schleswig fur Deutschland erobren; das ist schreiendes Unrecht, es ist mehr, es ist Hochverrath;ich werde gegen diese Anmaaszung kåmpfen, welche mein deutsches Rechtsgefiihl emport, und werde nicht rasten,bis beiden Nationalitåten vollig glciche Berechtigung im Herzogthum Schleswig erworben ist; nur indem ich der Dånischen Nationalitåt ihr voiles Recht erhalte, kann ich far die Deutsche Nationalitåt mit Recht dasselbe verlangen.

Der von Dir unter der Voraussetzung der Nothwendigkeit des Einlenkens, wozu ich niemals rathen werde, vorgeschlagene Ausweg endlich, Einfiihrung zweier Verfassungen, einer fur das Konigreich und einer fur die Herzogthumer, zugleich Abånderung der Erbfolge des Konigreichs und Abflndung der hessischen Anspriiche, enthålt eben so viele rechtliche und politische Unmoglichkeiten, als undurchdachte Vorschlåge; handelte es sich iiberhaupt, um nur eines einzigen Punctes zu erwåhnen, von einer Abfindung, so wåre es doch richtiger, die jungere Konigliche Linie abzufmdén, welche nur hochst zweifelhafte Anspruche auf einen Theil von Holstein hat, als das Hessische Haus, welches unzweifelhafte Anspriiche auf das Konigreich, Schleswig und Lauenburg, und auf einen Theil von Holsfein hat.

Ich gehe nun zu Deinem letzten Briefe iiber. Du fangst damit an: »Blome sagt, er wunsche Ausgleichung zu vermitteln.« Diese Worte beweisen eine durchaus unrichtigeAuffassung der Verhåltnisse. Von Ausgleichung,

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von Vermittelung knnn hier gar nicht die Rede sein. Einige Unterthanen in den Herzogthtimern haben, wahrend die Masse der Bevolkerung, ungeachtet aller an sie verschwendetenAufwiegelungs-Versuche, die lobenswertheste Treue und Ergebenheit bewiesen hat, duren ilire Aeuszerungenund Håndlangen den gerechten Unwillen des Landesherrnauf sieh gezogen. Diejenigen unter diesen Unterthanen,welche wirklich loyale Gesinnung haben, mi'issen wiinschen, die Gnade des Landesherrn wieder zu gewinnen; dieses wird jedem gelingen, der es aufrichtig will, der aufrichtigdas Geschehene bereut, und diese Reue durch Hesserung bethiitigt. Alle Maaszregeln, von welchen Blome Dir gesprochen, konnen und sollen, soweit es nothig ist und an mir liegt, in Erwågung gezogen werden; aber, das håbe ich Blome wiederholt gesagt, erst Unterwerfung und dann Verzeihung. Letztere wird aus vollern Herzen und mit Freude erfolgen, aber erstere musz vorangehen. Wer wirklich es mit dem Konige und mit dem Lande redlich meint, der musz das Unterthanen-Verhåltnisz, wie es das Christenthum und das Staatsrecht lehren, richtig auffassen, er musz wissen, dasz Kragen des offentlichen Rechts fiir die Unterthanen nicht mehr streitig sind. wenn der Landesherrsich i'iber dieselben ausgesprochen hat, eben so gewisz. wie Fragen des Privatrechts durch Ausspruche der hochsten Gerichtshofe schlieszlich entschieden werden; er musz sich aber ganz besonders vor der Anmaaszung huten der unberufene Fiirsprecher Anderer, zumal des Landes, des Volks, sein zu wollen.

Wenn Du mir Deine Ansichten und Wunsche mittheilst, so werde ich sie freundlich anhoren; aber die Ansichten und Wunsche des Volks kann ich von Dir nicht erfahren. Du sagst ferner, separatistische Ideen seien Dir vollig

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fremd; mogtest Du diese Aeuszerung durch Deine Handlungsweisebeståtigen. Du willst sie dadurch beweisen, dasz Du wenige Sachen so sehr furchtest, als Burger eines kleinen Duodez-Staats zu sein; das wårest Du aber doch, wenn die Herzogthtimer selbsståndige Staaten wåren; sie miissen also Theile eines groszeren Ganzen sein. Den Vorvrarf, dasz die Aeuszerungen der Regierungs-Organe mit denen des Landesherrn nicht iibereinstimmen, hat der Konig mir, Gott sei Dank, bis jetzt nicht gemacht, und Ihm allein bin ich fur meine amtlichen Handlungen verantwortiich,zu denen die Instructionen gehoren, welche Scheel als Koniglicher Commissarius mit lobenswerther Gewis&enhaftigkeit und Fesligkeit befolgt hat. Du sagst, wenn die Regierung ibre Absicht, die Recbte der Berzogthumerzu achten, bethåtige, so sei das Vertrauen hergestellt,und jeder Widerstand beseitigt; von Widerstand håbe ich noch nichts gemerkt; und sollte er irgendwo versucht werden, so fehlt es der Regierung bei der Ueberzeugungvon der Gerechtigkeit ihrer Sacbe weder an der Willenskraft noch an den physischen Mitteln, welche zu seiner Beseitigung nothig wåren. Ueber die letzte Eingabe der Ritterschaft verliere ich kein Wort; Du sagst «ich håbe nur klar und deutlich, nicht verletzend schreiben wollen». Glaubst Du mit diesen wenigen Worten das Unerhorte gut machen zu konnen, welches in der Eingabe selbst liegt, und darin, dasz gleichzeitig mit ihrer Einsendung ihre Aufnahme in auslåndische Zeitungen erfolgte?

Und nun leb wohl fur heute, und mogest Du beherzigen
diese ernsten Worte

Deines Freundes

G. Moltke

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4 Grev F. Reventlou til Grev C. Moltke.

Preetz, den oten April 1847.

Lieber Moltke, ich håbe gestern Deinen Brief vom SOsten v. M. erhalten und saume nicht Dir sofort darauf zu antworten. Die von Dir ausgesprochenen Ansichten sind freilich so sehr verschieden von meinen politischen Ansichten, dasz ich mich nicht der HofYnung hingebe, in dieser Hinsicht mit Dir eine Vereinigung herzustellen, aber eines Theils hast Du meine Aeuszerungen vielfacb in einem ganz andern Sinne genommen, als sie ausgesprochen worden und ich will den Vorwurf vermeiden, selbst durch Stillschweigen die Veranlassung dazu gegeben zu haben, theils fuble ich mich in meinem Gewissen gedrungen, zu sprechen, wo ich glaube Irrthum und daraus zu besorgende Gefabr zu erkennen; ein Wort, das gestern nicht beachtet ward, wird's vielleicht heute, und jedenfalls håbe ich dann meine PflLcht gethan.

Du warnst mich vor der Anmaszung, der Fursprecher anderer seyn zu wollen und willst zwar meine Ansichten freundlich horen, aber die Wiinsche und Ansichten des Volkes kannst Du nicht von luir erfahren. Wenn ich im angeblichen Auftrage anderer an Dich geschrieben hatte, so konnte ich diese Aeuszerung gerne tragen, das that ich aber nicht; ich schrieb Dir vielmehr meine Ansicht iiber die Lage des Landes in dessen Mitte ich wohne, es waren demnach meine Ansichten, meine Wiinsche und die Anmaszung von der Du sprichst kam mir nicht in den Sinn.

Du schreibst, Du habest einige meiner fruheren Aeuszerungen långst verziehen, obwohl sie Ahndung verdient hatten, sprichst von Majeståts-Verbrechen und Hochverrath.

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Wenn ich Dich beleidige und Du mir's verzeihst, werde ich Dir gerne dankbar seyn, selbst wenn ich beleidigte ohne es zu wollen, aber wie- Du von ahndungswiirdigen Verbrechen sprechen kannst, wenn ich in demWunsche der Regierung wie dem Lande zu dienen Dir meine Wahrnehmungen und Befurchtungen hinsichtlich des von der Regierung befolgten Princips mittheile, das kann ich weder mit dem Herzen, noch mit dem Verstande fassen. Zu. jedem Verbrechen gehort der animus und eine uszerlich wenigstens einigermaszen zur Erreichung des bosen Zwecks dienliche Handlung, und beides fehlt hier wirklich ganz und gar. Warum denn mit den hochsten Worten spielen? llochverrath istem todeswiirdiges Verbrechen und Du konntest mir nicht mit Wahrheit sagen, Du seyst mein Freund, wenn Du mich fur einen Hochverråther hieltest, Du konntest es schwerlich mit Deiner Stellung als Staatsdiener vereinigen, wenn Du solches Verbrechen verziehest und ungeahndet hingehn lieszest.

Du sagst: mogtest Du durch Deine Handlungen bethåtigen,dasz Du keinen separatistischen Richtungen folgst. Ich meine ich håbe das schon lange gethan; schon seit Jahren håbe ich von der Stelle aus, wo ich zum Sprechen hingestellt war, gerathen und gebeten, diejenigen Einrichtungenzu beseitigen, welche in den Herzogthumern den separatistischen Ideen Vorschub geben, man hat nicht daraufgeachtet; ich håbe von dort aus gewarnt und gebeten keine solche offene Briefe zu erlassen, aber man hat mir nicht geglaubt; jttzt schlage ich Mittel vor, urn die Differenzenauf eine, nach meiner Ansicht, fur alle Theile zufriedenstellendeArt zu beseitigen; Du findest das Unerhort,und erklårsl jedes Eintenken fur Fehler. Es ist ja moglich dasz ich mich irre, wer aber von der Stelle

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aus, wo er zum Sprechen verpflichtet ist, fortgesetzt diejenigenGrundsåtze ausspricht, die nach seiner Ueberzeugung wesentlich erforderlich • zum Zusammenbleiben sind, der, scheint mir, bethåtigt sehr deutlich seinen Wunsch des Zusamtnenbleibens. Wenn Du iibrigens mir einwendest, dasz ich Burger eines Duodezstaates wiirde, wenn die Selbstslåndigkeitder Herzogthtimer in meinem Sinne anerkannt werde, so irrst Du Dich, indem ich bei Duodezstaaten eben den Duodezfiirsten am meisten furchte, und eben so unrichtigist es, wenn Du das Beispiel von Preuszen anfiihrst, wo auch Posen und die deutschen Provinzen selbststandige Theile der Preuszischen Monarchie wåren, denn Preuszen istem einiges Konigreich und besteht nicht aus einer Verbindung selbststandiger Theile, ist vielmehr in Provinzengetheilt.

Soviel von mir; was Deine andern Anfuhrungen betrifft,so entspringt unsere Verschiedenheit der Ansicht allerdings zunåchst und hauptsåcblich aus Deiner Ansicht fiber des Unterthanon Verhåltnisz. Du sagst der Unterthanmusz nach den Lehren des Christenthums und des Slaatsrechts keine Fragen des off'entlichen Kechtes fur streitighalte n7 sobald der Landesherr sich dariiber ausgesprocliea hat. Ich meine dagegen, dasz es (iberhaupt besser scheint das Christenthum aus solehen Fragen fern zu halten, denn eines Tbeils ist oft damit Miszbrauch getrieben, und andern Theils kommt man dann leicht dazu, dem Gegner auch den Christenglauben abzusprechen, was nur entfernen und entfremden kann. Ich meine auch, dasz derjenige, welcher an eine Stelle gesteilt wird, wo er verpflichtet wird, seine Ueberzeugung auszusprechen, den Regeln der christlichen Moral vollig entspricht, wenn er dann solches ohne Ansehender Person, und so unangenehm es auch in anderer

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Hinsicht seyn mag, dennoch vollståndig thut. Und ebenso lehrt kein Staatsrecbt, das mir bekannt wåre, den Satz, dasz ein Landesherr berechtigt ware, die Succession des Landes und die Verfassung des Landes einseitig aufzuheben und umzuåndern. Nurwenn man die Grundsåtze des dånischen Konigsgesetzes in ihrer vollsten Ausdebnung und Consequentwollte gelten lassen, konnten Deine Behauptungen Anwendung finden, Du sagst ja aber selbst, dasz das Konigsgesetznur im Konigreiche gilt. Wåren wirklich die im Konigsgesetze enthaltenen Grundsåtze iiber die KoniglicheGewalt, den staatsrechtlichen Grundsåtzen aller Monarchiengleich, so wiirde es freilich in der Hinsicht ziemlich gleichgiiltig fiir die Herzogthiimer seyn, ob das Konigsgesetziiber sie ausgedehnt wiirde oder nicht, und ebenso haben die Herzogthiimer wenig Vortheil davon, dasz das Konigsgesetz niclit iiber sie ausgedehnt ist, wenn die dort vorgeschriebenen Unterthanspflichten auch von ihnen als Bedingung der Lojalitat verlangt werden.

Du sagst die Ritterschaft sey jetzt mit ihrer Behauptungvon 1831 in Widerspruch getreten, håbe der alten Verfassung den Gnadenstosz versetzt, das sey ein Ereignisz von groszer Bedeutung und ein Beweis, dasz sie unter fremdem Einflusz stehe. Ich kann dies alles nicht einråumen.Ich glaube nicht, dasz die Ritterschaft, wie Du sagst, die damalige Bewegung mit einem Schlage durch ihre Adresse niederschlug, aber ich glaube sie that 1831 das was sie 1845 und 46 that, sie sprach ihre Ueberzeugungin bewegter Zeit olien und ehrlich gegen die Regierungaus; sie råumte die bewegte Lage des Landes ein und wies auf Ertheilung einer Verfassung als Auskunfts - und Ausgleichungs-Mittel hin; das that sie auch dieszmal und sie wurde gegen ihre Ueberzeugung gesprochenhaben,

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sprochenhaben,wenn sie gesagt: wir finden die Regierungist im Rechte. Damals ward der Ritterschaft von der Regierung zunåchst ein freundliches Wort, dann die Erklårung, dasz sie sich um Landesangelegenheiten nicht zu beki'immern håbe, und endlich erfolgte das Institut der Provinzialstånde, das wahrlich nicht in giinstiger Richtung i'iir die Ritterschaft abgefaszt ward. Die Sache war diese, die Ritterschaft hatte durch einige unbedachte Aeuszerungendie offentliche Stimme verletzt und die Regierung konnte jetzt mit ihr verlahren nach Gutdi'inken. Was uns jetzt bevorsteht, das weisz ich nicht, aber das weisz ich, dasz wir nicht minder wie fruher unserer Pflicht zu geniigenangewandt gewesen sind, und dasz wenn die Ritterschaftfallt, sie entschlossen ist, nur mit Ehren zu fallen. Aber der Todesstosz der alten Verfassung? 1831 hast Du eine Eingabe fur die Ritterschaft abgefaszt und darin am 7. Juli erklårt, es konne in dem Ståndegesetze nur eine administrative Maszregel erkannt werden, die Ritterschaft lege ffierliche Verwahruug der alten Landesrechte und ihrer eigenen Gerechtsame nieder. (Wie konntest Du als lojaler Unterthan Dich soweit vergessen, da der Landesherrdamals schon gesprochen ]>atte?/.

Ich sehe nicht ein, dasz die Ritterschaft in ihren jetzigen Adressen mit dieser damaligen Handlung in Widerspruchgctretcn ist, sie hat vielmehr in ihrer Adresse von diesem Jahre ausdrucklich des bestehenden Landesrechtcs,der nur vorubergehenden Bedeutung der jetzigen Ståndeinstitution, des liediirfnisses, das alte Recbt zur zeitgemaszen Entwickelung zu bringen, Erwahnung gethan, und beim Antrag auf Ertheilung einer Verfassung, auf die bereits friiher deszhalb gemachten Antriige Bezug genommen.Dasz die Ritterschaft im Jahre 1845 implicite und

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1847 ausdriicklich die holsteinische Ståndeversammlung als competentes Organ beider Herzogthiimer anerkannt hat, beruht nur auf einem Irrthum von Dir, und es konnte diesz um soweniger der Fall seyn, da die holsteinische Ståndeversammlungin ihrer zwar nicht angenommenen, aber dårum nicht weniger beschlossenen und dårum existirenden Adresse vom Jahre 1846 ausdrucklich erklårt hat, dasz sie nicht die Absicht håbe, Schleswig mit zu vertreten, sondern Schleswig nur soweit erwåhnt håbe, als es die Vertheidigungdes mit Schleswig gemeinschaftlichen Rechts erfordert. Die Ritterschaft hat beide Ståndeversammlungen die Organe der Herzogthumer genannt und muszte es auch thun, wenn sie nicht durchaus unlojal handeln wollte ; denn sie sind vom Landesherrn fur das gesetzliche Organ der verschiedenen Stande jedes Herzogthums erklårt, dasz sie aber das fruhereRecht dårum nicht aufgebe, sprach sie deutlich zugleichaus, indem sie auf fernere Entwickelung desselben dringt.

Stellen wir den Gang der Handlungen der Ritterschaft 30 und 31 gegen 45 und 47 zusammen, so ergiebt sich wesentlich derselbe. 1830 ward gebeten die Wunsche des Landes zu berucksichtigen, 1831 wurden Antråge gemacht, demnåchst protestirt und Verwahrung eingelegt. 1845 ward gebeten die Wunsche des Landes zu berucksichtigen, 1847 ward Verwahrung eingelegt und auf Mitte! zur Beseitigung der Differenz hingewiesen. Es muszte natiirlich in sofern eine Verschiedenheit eintreten, weil damals die Bewegung von Personen des Landes ausging, wåhrend jetzt die Bewegungdurch Regierungshandlungen hervorgerufen war. Damals erklårte sich die Ritterschaft gegen diejenigen, die die Bewegung hervorriefen, jetzt bekennt sie offen, dasz die Handlungen der Regierung alsbeklagenswehrte Ereignisse

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zu betrachten. Es bleibt demnach nur die Form die verschiedenist; da will ich Dir gerne zugestehn, dasz Du geschickter in der Form bist, wie ich, aber die Form sollte in so ernster Sache doch nicht den Frihalt verkennen lassen.

Du sagst die Regierung will keine Parthei haben und beziehst Dich auf ein dictum von Friedrich dem Groszen; was seine Ansichten iiber Religion und Menschenwfirde betritrt, so sind das, meine ich, nicht grade diejenigen Seiten des groszen Mannes, die am meisten Nachahmung verdienen; iibrigens kommt es aber doch auch sehr darauf an, wer ein solches Wort spricht. Friedrich der Grosze bei seinem ungeheuren Ruhme und bei der hochsten Bewunderung, die er sich errungen, konnte wohl solche Aeuszerungen thun, er wuszte wohl wie sehr das ganze Volk ihm doch ergeben war. Eine Regierung, die ohne Popularitåt und Parthei regieren will, kann auf die Lange, nach meiner Ueberzcugung, nicht bestehen, und derjenige, der sein System darauf und auf blosze Gewalt baut, spielt ein gefahrliches Spiel; ich wenigstens kann nicht unterlassen nochmals zu warnen. Freilich Du meinst, von 18.49 Kic 1 S/i ft Vinho din Hpffiorimrr (Tooc)nvnnVt nnd rlo » V-» * ¦•* U I<J JWXW 11UU\> ulv HUKiVJi UlJ^a WV^O^'X-IH U.AJL »V C 4 IJ. *-l Vå Cfc durch Popularitåt verloren, aber seit 184 G gehe sie festen Trittes und håbe seitdem entschieden gewonnen. Ich bitte Dich.als Freund, tiiusche Dich nicht; mir scheint darin zu liegen ein Tadel gegen die Hegierung oder gar den Landesherrn, ehe Du zu groszerem Einflusz gelangtest, und ein etwas zu groszes Zulrauen in die Regiernng, seitdem Du hohcr gesteilt wurdest; ich kan Dir versichern, von der zunehmenden Popularitåt der Regierung seit 1846 håbe ich noch nichts bemerkt.

Du sagst ferner, es empohre Dein deutsches Rechtsgefuhl,dasz

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gefuhl,daszdie Wortfuhrer der Herzogthumer Schleswig fiir den deutschen Bund erobern wollten. Ich sehe die Sache ånders an; ich glaube eigentlich, dasz Schleswig in seiner groszeren Mehrheit noch keinen Wunsch des Anschlussesan den deutschen Bund hat, aber die Furcht, von der jetzigen Regierung kein Recht bekoramen zu konnen, ist die Veranlassung gewesen, dasz mehrere sich nach einer andern Biirgschaft umgesehen haben. Werm Du nun sagst, Du willst nicht eher ruhen, als bis das Danischein Schleswig gleiche Rechte håbe, als das Deutsche, so weisz ich freilich nicht, worin die mangelnde Gleichheitjetzt noch liegen konnte, als in der geringeren Zahl von Dånischredenden; aber ich furchte, wenn Du soleher Richtung folgst ura hernach auch fur das Deutsche gleiche Rechte zu erkåmpfen, dasz Du dann unrichtig rechnest. Du verstårkst und unterstiitzest dadurch das nach meiner Ansicht jetzt schon übermåchtige dånische Princip in der Regierung nnd wirst, wenn Du Deinen Einflusz nur auf das dånische Princip gebaut hast, ohne Einflusz' stehen, wenn Du ihra entgegentreten willst. Es ist eine gefåhrlicheSache, gegen sein Volk zu stehn, es ist fast besser mit ihm zu irren. Und nun lebe wohl und halte fest, dasz ich, was ich schreibe nur schreibe, weil ich Dich doch lieb håbe und als Unterthan zu helfen wunsche, wo ich Gefahrsehe. Lebe wohl, Dein

F. Reventlou

5 Grev C. Moltke til Grev F. Reventlou.

Kopenhagen, den 20. April 1847.

Lieber Reventlou, aus Deinem Briefe vom 5. d. M. håbe
ich ersehen, dasz an eine Verståndigung zwischen uns

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iiber die Gegenstånde unseres letzten Briefwechsels nicht zu denken ist, wenigstens zur Zeit nicht; denn jede Aeuszerung meinerseits wird durch Heine Auflassung ein neues Glied in einer Kette von Miszversliindnissen. Dessen ungeachtet ergreife ich noch einmal die Feder, um die Beriehtigung einiger dieser Miszverstandnisse zu versuchen.

Zuvorderst sagst Du in Deinem letzten Briefe, Du
habest mir in Deinen friiheren Briefen Deine Ansichten
und Wunsche mitgetheilt, die von mir geri'igte Anmaaszung,
mich von den Ansichten und Wunschen des Yolks unterrichtenzu
wollen, sei Dir nicht in den Sinn gekommen.
Du hast mir aber vvirklich nicht blosz Deine Ansichten
und Wunsche mitgetheilt, wenn Du z. B. in Deinem Briefe
vom 22. Mårz sagst: «I)as Land wiinscht wahrlich nichts
«besseres, als mit der Regierung eintråchtig zu stehen:
«nur da, wo die Regierung von den Interessen einer anoderenNationaiitat
geleitet, die Grundfesten der Ilerzogthii<>merbedroht,
glaubl das Volk sich so berechtigt als ver(ipflichtet,in
seinen gesetzliclien Organen gegen solche
«Angriffe zu protestiren und zu verlangen p. p.» In diesem
Satze sind doch wohl Ansichten und Wunsche des Volks
ausgesprochen, und darin fand und finde ich noch jctzt
eine Anmaaszung. Ebenso sagst Du in Deinem Briefe
vom 26. Decbr. v. J.: «Die Regierung gebe dem allge«meinenWunsche
nach und ertheile eine Verfassung,
«eine dem Konigreiche, eine den Uerzogtln'imern'>,und ferner:
cdasz die Herzogthiimer aufConsequenzen bestehen,
"wahrenddie Diinen diese Zusicherungen fur nichts achten».
Iliittest Du statt «allgemeinen» gesagt «meinem» und statt
«die Herzogthiimer« gesagt «ich» und die Aeuszerung fiber
die Diinen ganz weggelassen, so håttest Du mir in diesen
Slitzen Deine Ansichten und Wunsche vorgetragen: statt

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dessen hast Du Dich zum Vertreter der Ansichten und
Wiinsche des Volks aufgeworfen, und darin fandich und
finde noch jetzt eine Anmaaszung.

Ferner wirfst Du mir in Deinem letzten Briefe vor, mit Worten gespielt zu haben, narnentlich hinsichtiich des Hochverraths. Ich håbe meine Worte genau iiberlegt; ich håbe gesagt: wenn ich Deinen Brief vom 26. Decbr. v. J., der darin enthaltenen ausdriicklichen Ermåchtigung gemåsz, dem Konige vorgelegt hatte, so wåren wir beide Majeståtsverbrecher, und das sage ich auch noch, derm es ist meine Ueberzeugung. Ferner håbe ich gesagt: Die Wortfuhrer in den Herzogthumern wollen Schleswig fur Deutschland erobern; dieses Streben håbe ich als Hochverrath bezeichnet, und das thue ich auch noch. Ich håbe Dich aber nicht der Theilnahme an diesem Streben beschuldigt, und mithin nichts gesagt, woraus geschlossen werden konnte, dasz ich Dich fiir einen Hochverråther hielte. Wohl aber håbe ich Dich warnen wollen vor einem Streben, welches ich hochverråtherisch finde; diese Warnung liegt nahe, weil dies Strehen gerade von Anderen, welche sonst mit Dir dieselben politischen Ansichten theilen, gefordert wird. Willst Du solche Warnungen nicht von mir annehmen, so musz ich Dich bitten, mich auch mit Deinen Warnungen zu verschonen.

Sodann behauptest Du schon lange durch Deine Handlungenbethåtigt zu haben, dasz Du keinen separatistischen Richtungen folgst. Unter Separatisten verstehe ich nach dem hiesigen Sprachgebrauche diejenigen, welche das Vereinigte trennen, welche aus dem bestehenden Einen Staate, der aus mehreren selbstståndigen Theilen zusammengesetztenDåuischen Monarchie, mehrere selbstståndige Staaten, gleichviel ob unier Einem oder mehreren Herrschern,bilden

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schern,bildenwollen. Dasz Deine Handlungen dazu berechtigen,Dich
zu diesen zu zahlen, glaube ich; mogest
Du durch die That beweisen, dasz ich mich irre.

Ferner meinst Du, das es iiberhaupt besser sei, das Christenthum aus solehen Fragen (iiber das Unterthanen- Verhaltnisz) ferne zu haltcn. Ich meine aber, dasz gerade über diese Frage das Christenthum die allerdeutlichste Auskunft giebt, indem es gebietet, der Obrigkeit, auch derjenigen, welehe ihre Macht nicht aus dem Rechte, sondern aus der Gevvalt herleitet, und zur UnterdrQckung jcder Art iibt, zu gehorchen: wie viel mehr also dem rechtmåszigen Landesherrn, wenn er iiber Fragen entscheidet, woriiber die Unterthanen sich streiten. Dir Dein Christenthum abzusprechen, weil ich Deine Ilandlungsweise in dieser Sache unchristlich finde, fållt mir wahrlich nicht ein; ich weisz sehr gut, dasz ich auch oft unchristlich gehandelt håbe und handeln werde; deshalb lasse ich mir aber den Christen-Glauben nicht absprechen. Sodann lehrt das Staalsrecht, dasz die gesetzgebende Gewalt des Souverains unbeschrånkt ist; denn dieses liegt in dem Begriffe der Souverainitat; dasz sie sicli also auch auf die Erbfolge und auf die Ycrfassun^ erstreckt; es ware auch ganz gleichgiiltig, wenn Staatsrechtslehrer fiber diese durch die Geschichte aller Staaten practisch bestiitigte Rechtswahrheit ånders lehrten; es wird immer so bleiben; der ganze politische Zustand Europas beruht auf dieser Wahrheit, denn \vo istem Land, in welchem die Erbfolge und die Verfassung nicht veriindert wiiren? Aber unser Konig hat in seinem Lande weder die Erbfolge, noch die Yerfassung veråndert, auch nicht die entfernteste Absicht geåuszert, dieses zu tliun; Er ist keinen Fingerbreit von dem Rechts- Zustande, welchen Er vorgefunden, abgewichen,

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Was die Eingabe der Ritters chart vom 7. Juli 1831 anlangt, so ist die darin enthaltene Erklårung iiber das Wesen und die Bedeutung der Provinzialstånde allerdings mein Werk; aber nicht die derselben hinzugefiigte Verwahrung; auch war es nicht meine Absicht, dasz eine Eingabe an den Landesherrn gerichtet, sondern nur, dasz die Erklårung in das ritterschaftliche Protocoll eingetragen, und per extractum der Kanzelei zugestellt werden sollte. Dies wåre ganz iibereinstimmend mil; der von mir abgefaszten Eingabe vom 7. April s. J. gewesen; ich wurde aber iiberstimmt, und konnte mich auch darin finden, da der Landesherr wohl die Provinzialstånde eingefuhrt, nicht aber iiber die politische Bedeulung derselben sich ausgesprochen hatte. Noch weniger hat der Landesherr sie jemals fur ein gesetzliches Organ des Landes erklårt, wie dies in der letzten Eingabe der Ritterschaft p. 7 ausdriicklich geschieht; dasz hier unter »dem Lande» beide Herzogthumer verstanden werden, geht aus dem »vorhergehenden Plural «Ståndeversamlungen» unzweifelhaft bervor. Durch diese Bezeichnung der Provinzialstånde hat die Ritterschaft, ich wiederhole es, der al tea Verfassung den Gnadenstosz gegeben; denn zwei giiltige Verfassungen fiir ein und dasselbe Land lassen sich nicht denken.

Was endlich die Popularitat der Regierung anlangt, so glaube ich wohl, dasz Du von der Zunahme derselben im Jahre 1846 nichts gemerkt hast; denn die Kreise, in denen Du Dich derzeit bewegtest und noch bewegst, umfassennur den kleineren Theil des Landes; ich håbe sehr viel davon gemerkt; ich bin aber weit davon entfernt, diese Zunahme meinem Einflusze zuzuschreiben, wenn gleich meine Ernennung zu meinem jetzigen Amte mit zu den Regierungsmaaszregeln gerechnet wird, welche die Ergreifungeines

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greifungeinesin dem groszten Theile des Landes entschieden populairen Systems bevveisen. Eben so wenig als diese Popularitåt fi'ir mich ein Zweck sein kann, eben so wenig beruht das ftegierungssystem, welches ich zu vertheidigen berufen bin, auf der Gewalt, sondern lediglicli auf der Ueberzetigung von der Gereehtigkeit der Saclie, verbunden mit hinreichenden physischen Mitteln. Ich stehe auch nicht gegen mein Volk, so wenig wie Du mit dem Volke irrst, sondern, Du irrst ohne das Volk, d. h. nur Wenige im Volke theilen die von Dir vertheidigten Irrthiimer. Solche Phrasen, wie die am Schlusse Deines letzten Briefes: «es «ist eine gefåhrliche Sache, gegen sein Volk zu stehen; «es ist fast besser mit seinem Volke zu irren», zeugen wieder von der Anmaaszung, welche ich schon riigte, und welche jeden Briefwechsel i'iber Gegenstånde der Art, wie die neuerdings zwischen tins verhandelten, auf die Lange unmoglich macht. Ich fuge daher nur hinzu, dasz wenn Du wirklich ajs Unterthan gerne helfen willst, dieses Deinerseitsvorlaufig am besten durch giinzliche Enthaltung von aller politischen Thiitigkeit geschehen wird; denn durch letztere kannst Du einer Kegierung, welche Deine Ansichtennicht billigt, nur schadcn. Und nun icb wohl, und griisze die Deinigen herzlich von Deinem

Deinem

C. Moltke

6. Grev F. Reventlou til Grev C Moltke.

Prectz, den 'iten May 18-47.

Lieber Moltke, Deinen Brief vom 20sten v. M. håbe ich erhallen und bin mit Dir davon überzeugt, dasz eine weitere Fortfiihrung des Briefwechsels nicht zum Frommen dient. Deine Ansichten kenne ich nun vollkommen und bin eben so überzeugt. dasz eine Vereinigung derselben

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mit den meinigen unmoglich ist; damit Du auch von meinen
Ansichten vollig unterrichtet werdest, schreibe ich Dir diesz
letzte Wort.

Du suchst zunåchst nachzuweisen, dasz Du mit Recht meine Anmaszung geriigt hast. (Anmaszung gegen Dich? ich will aber von der Form absehen und mich an die Sache halten.)

Du hast bei dieser Beweisfiihrung, nach meiner Ueberzeugungdie Sache gånzlich vom ersten Standpunkt verschoben.Du schriebst zuerst «er hiite sich besonders vor der Anmaszung der unberufene Fursprecher anderer seyn zu wollen», ich antwortete: diese Anmaszung kam mir nicht in den Sinn der Fursprecher anderer seyn zu wollen; nur meine Ansicht iiber die Lage des Landes in dessen Mitte ich wohne schrieb ich Dir. Nun suchst Du mir durch lange Citate zu beweisen, dasz ich dennoch die Anmaszunggehabt «Dich von den Ansichten und Wunschen des Volkes unterrichten zu wollen»; das ist aber etwas ganz anderes als der unberufene Fursprecher des Volkes sein. Wenn ich auch gerne zugebe, dasz ich zu letzterem kein Recht håbe, so glaube ich nur die Pflicht eines ehrlichen,wohlmeinenden Mannes erfullt zu haben, aber keine Art von Anmaszung begangen zu haben, wenn ich Dir, der Du ferner stehst, der schon seit Jahren wenig oder gar nicht in den Herzogthumern verkehrt hast, meine Ansichteniiber die Lage derselben mittheile. Dasz ich mich in meinen Ansichten irren kann, ist gewisz mOglich, aber gewisz theilen viele meine Ansichten iiber die Lage der Sache, und eine vielfach verbreitete Ansicht zu kennen,. selbst wenn diese irrthumlieh ware, kann, scheint mir, der Regierung eines Landes, namentlich in bewegter Zeit, nicht einerlei seyn. Eine Regierung, die sich gar nicht um die

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Ansichten des Volkes bekiimmern will, oder ein Staatsmann,der so genau unterrichtet zu seyn glaubt, dasz er dafi'ir halt, niemand, auch die niichsten Freunde nicht, diirften sich ohne Anmaszung erlauben ihm ihre Ansichten dariiber mitzutheilen, gehen nach meiner Ueberzeugung einen gefahrlichen Weg.

Du sagst »Separatist, bedeute nach dortigem Sprachgebraucheeinen Mann, der aiis dem bestehenden Einem Staate, melirere selbslståndige, gleich viel ob unter Einem oder mehreren Herrschern bilden wolle», und ich sollte beweisen,dasz ich kein soleher Separatist sey. Ich inusz die Riehtigkeit dieser Ausdrucksweise durchaus in Abrede stellen; damit in solchem Sinne in unsern Verhåltnissen von Separatisten geredet werden komite , miiszte eine bestehende Staatseinheit vorliegen, und das ist nicht der Fall. Das erste Erfordernisz einer Staatseinheit ist fortdauerndeGemeinschaft desselben Regenten fur alle Theile. Erst wenn Personal-Union vorhanden ist, kann von realer die Ilede seyn. Ou selbst, der oil'ene Brief und wer etwas von der Sache spricht rimmen ein, dasz diese Personal- Union nocli gar nicht hinsichtlich aller Theile vorliege, dasz namcntlich beim Ausslerben des diinischen Mannsstammes verschiedeue Ilegenten fur die verschiedenen Theile berufen sind. Mag auch die Kegierung jetzt eifrig bemuht sein, demnachstige Vereinigung herbeizuftihren, nocli hat sie es nicht bewirkt, und man kann demnach bei uns noch nicht von einem bestehenden Einen Staate sprechen; und kann den nicht einen Separatisten nennen, der das Verhåltnisz,wie es gegenwårtig vorliegt, anerkennt, zu mal wenn derselbe sich nicht einmal einer kunftigen Vereinigung entgegenstellt, sondern, wie ich, nur verlangt, dasz, wenn eine \ eranderung der Staatserbfolge vorgenommen werden

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soli, dieselbe auf eine rechtsverbindliche Art vorgenommen werde, damit das Land gegen das Ungliick verschiedener kåmpfender Thronpråtendenten gesichert werde, und dasz, wenn zwei verschiedene Nationalitåten fiir alle Folgezeit verbunden werden sollen, erst das Verhåltnisz und die Rechte beider festgestellt werden, damit sie kiinftig in Ruhe und Frieden zusammen wohnen, und nicht fortwåhrenderStreit und endlich unheilbarer Risz eintrete.

Du sagst ferner das Christenthum gebiethet «der Obrigkeit, auch derjenigen, welche ihre Macht nicht aus dem Rechte, sondern aus der Gewalt herleitet, und zur Unterdruckung jeder Art i'ibt, zu gehorchen.» Ich leugne Dir aber entschieden, dasz das Christenthum diesz thut, es wiirde sonsten das gottliche Recht der Regierung mit der rohen Gewalt des physischen Unterdriickers zusammen fallen. Das sagt die Bibel nirgends und kann es auch nicht sagen, weil sie nirgends fiir den augenblicklichen Genusz voriibergehend niUzliche Lehren, nirgends Lehren giebt, die den Hohen weniger binden als den niedriger Gestellten. Lehrte das Christenthum wirklich solche Grundsåtze, so lehrte es zugleich das Recht des Aufstandes und der Revolution, denn mit dem Siege des Empohrers, wåre zugleich sein gottliches Recht erhårtet.

Du sagst, das Staatsrecht und die Geschichte lehren, dasz das Recht der Fursten unumschrånkt ist, dasz sich diesz Recht demnach auch auf einseitige Verånderung der Staatserbfolge und der Landesverfassung erstrecken musz. Ich låugne aber entschieden, dasz die Geschichte, oder das Staatsrecht diesz lehren. Frankreich, England, Spanien,Italien, die Turkei zeigen auf verschiedene Weise, wohin solche Grundsåtze fuhren. Ich weisz es wohl, dasz manchesmal von den Fiirsten Unterdriickung geiibt ward,

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aber ich weisz auch, dasz die Geschichte eine Nemesis kennt; ich weisz, dasz der nati'irliche Mensch leicht verleitetwird seine Kriifte, sovveit er sich solche ftihlt, zur Unterdri'ickung anderer zn miszbrauchen; aber eben deszhalbsoli der hohere Mensch den Grundsalz des Rechtes als einziges, ewiges, unerschuttorliches Fundament festhalten,soli nirgends ein Unrecht, deszhalb weil es oft von andern geiibt ward, als Regel aufstellen, soil seines Theils auf eine Fortentwickelung der menschlichen Gesellschaft zum Bessern hinwirken. Dårum bezcichnet auch die Geschichte diejenigen Ilathgeber der Krone, welche ånders handelten, welchc wohl gar dem Fursten lehrten, dasz er kein Unrechtthun konne, indeni das Unrecht dadurch, dasz er es ausspreche zum Rechte werde, nicht als weise und gute Rathgeber, und ihre Rathschlage waren meistens ihren Herrn so nachtheilig wie ihnen selbst.

Ich kann auch nicht glauben, dasz Du wirklich solche Ueberzeugung hegst, nicht dasz unser Landesherr solche Gesinnung von seinen Unterthanen verlangt; aber dann weisz ich auch wieder nicht, warum Du sie wiederholt und verstiirkt vortragst, und wie Du glaubst der Sache Deines Herrn darnit zu niitzen, dasz Du eino Gesinnung als Redingung der Aussohnung und Unterwerfung verlangst, zu der wohl nur gar wenige rechtliche Manner sich bekennen konnen.

Du sagst ferner die llitterschaft håbe ausdriicklich die Ståndeversarnmlungen als Organ des Landes d. h. beider Herzogthiimer anerkannt und dadurch der alten Verfassung den Todesstosz gegeben. Das gehe unzweifelhaft aus dem gebrauchten Pluralis hervor.

Ich wiederhole dagegen meine friiher gegebene Erklårung,dasz
die Ritterschaft nie die Absicht gehabt hat,

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diesen Sinn mit den fraglichen Worten auszusprechen, um so weniger, da niemand, selbst die Ståndeversammlungselbst nicht, darauf Anspruch machen. Ich glaube auch nicht, dasz der Pluralis diesen Sinn veranlaszt, sowenig,dasz, wie ich mir sehr gut erinnere, grade der Pluralis statt des erst gebrauchten Singulars gesetzt wurde, damit der von Dir angegebene Sinn nicht angenommenwerden

iMag man nun lesen, solange «dem Lande» oder, wie Du willst, »den beiden Herzogthumern» in den Ståndeversammlungen ein gesetzliches Organ gegeben war, so scheint mir wenigstens nichts anderes darin zu liegen, als dasz jedem Herzogthum in seiner Ståndeversammlung ein gesetzliches Organ gegeben war, solange sie zusammen stand. Ware das Wort aber auch schlecht gewåhlt gewesen, so wiirde, scheint mir, doch weder Dir noch jemandem sonst das Recht zustehen, in unsere Worte einen Sinn zu legen, den wir ausgesprochenermaszen nicht darin beabsichtigten; ja, und hatten wir gar eine solche Verkehrtheit gesagt, wie Du behauptest, so hatte, meine ich, das Land dårum doch nicht zwei Verfassungen, denn solange weder die Regierung noch die Stande sich fur die neue Verfassung erldårt batten, besteht immer noch die alte allein, und die besteht darin, dasz die Ritterschaft in Gemåszheit § 1 des Gesetzes vom 28sten Mai 1831 ihre Stellung vom Jahre 1732 noch heute behauptet und demnach das Organ der alten gemeinschaftlichen Verfassung beider Herzogthiimer ist, wåhrend die Ståndeversammlungen in Gemåszheit I 2 desselben Gesetzes das gesetzliche Organ ihres Herzogthums sind.

Endlich giebst Du mir den Rath meine Lojalitåt dadurchzu
bethatigen, dasz ich nrich aller politischen Thåtigkeitenthalte.

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keitenthalte.Das wtirde ich gerne, wenn ich nicht durch Pflicht und Gewissen gebunden ware. Solange ich aber an einer Stelle stehe, wo es meine Pflicht ist zu reden und zu handeln, werde ich gewissenhaft meine Pflicht zu erfiillensuchen. Wir haben nichts als die Ueberzeugung von unserm guten Rechte und bedienen ims keiner andernWatTen als des olTenen Wortes. Gott wird seinen Beistand denen nicht versagen, die, auf seinen Beistand hollend, den scheinbar ungleichen Kampf mit Freudigkeit und Ergebung in seinen Willen kåmpfen.

Und nun lebe wohl, deinen Grundsåtzen und Maximen
bin ich entschieden gram, Dir und den Deinen wiinsche
ich alles gute.

Dein

F. Reventlou